ÖVP-Seenbürgermeister möchten leistbares Wohnen schaffen
BEZIRK VÖCKLABRUCK/GMUNDEN. Die ÖVP-Bürgermeister aus den Seen- und Tourismusregionen der Bezirke Vöcklabruck und Gmunden wollen den nächsten Schritt in Richtung leistbaren Wohnraum für ihre Gemeindebürger setzen. Gemeinsam mit OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel und Landtagsabgeordnetem und Gemeindebundpräsidenten Christian Mader wurden bei einem Treffen im Weyregger Hotel Bramosen Möglichkeiten für Gesetzesänderungen durchleuchtet.

Den Gemeinden fehlt leistbarer Baugrund und Wohnraum für Einheimische. Viele Objekte sind Zweitwohnsitze, freie Gründe werden zu enorm hohen Preisen von Immobilieninvestoren aufgekauft, um darauf wiederum teure Wohnungen zu errichten. „Die Grundstückspreise gehen durch die Decke, Bauträger sind bereit, alles dafür zu bezahlen“, sagt Rechtsanwalt Heinz Häupl, ÖVP Gemeinderat in Nußdorf.
Nicht leistbar
Junge Einheimische können sich diese Spekulationsimmobilien nicht leisten. „Wir müssen dieser Entwicklung mit konstruktiven Vorschlägen entgegensteuern“, sagt Steinbachs Bürgermeisterin Nicole Eder. Sie fürchtet aufgrund der hohen Grundstücks- und Immobilienpreise eine Absiedelung der Einheimischen und damit große Probleme auf Dorfleben, Vereinswesen und Bildungseinrichtungen zukommen.
Die Gemeindepolitiker wollen aber nicht auf die Besitzer von Zweitwohnsitzen losgehen. „Es geht hier nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen. Es geht darum, ein sinnvolles Nebeneinander zu schaffen und den Menschen aus der Region eine Perspektive zu geben. Es muss einfach wieder leistbar werden, als Einheimischer in der Gegend zu bleiben“, so Eder. „98 Prozent der Zweitwohnbesitze im Seengebiet befinden sich in Wohngebiet. Das bedeutet laut Raumordnungsgesetz, dass sie eigentlich als Hauptwohnsitz genutzt werden müssen. Die Zweitwohnsitze seien ja auf der einen Seite legal als solche erstanden worden, auf der anderen Seite aber nicht widmungskonform“, erklärt der Jurist.
Widmungswahrheit herstellen
Gemeinsam mit Experten wollen sich die Bürgermeister jetzt anschauen, wie Flächen, die derzeit als Zweitwohnsitze genutzt, aber nicht als solche gewidmet sind, wieder zu Hauptwohnsitzflächen gemacht werden können. Das ginge zum Beispiel, wenn Immobilien, die in Hauptwohnsitzgebieten stehen, jedoch als Zweitwohnsitz genutzt werden, auch nur als Hauptwohnsitz verkauft werden dürften. „Das würde erstens Widmungswahrheit herstellen und zweitens die Preise dämpfen“, meint Jurist Häupl. Eine Änderung der geltenden Regeln ist hoch kompliziert, da gleich mehrere Gesetze zur Anwendung kommen. „Wir befinden uns hier im Bereich des Raumordnungs-, des Tourismus-, des Melde- und des Grundverkehrsgesetzes“, erklärt Mader. In einem nächsten Schritt soll nun Kontakt mit dem Verfassungsdienst und mit Baurechtsexperten aufgenommen werden, die bei der Entflechtung der einzelnen Gesetzeslagen und Vorschlägen für entsprechende Gesetzesnovellierungen helfen sollen.


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