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WAIDHOFEN/YBBS. Da es in den letzten Wochen im Naturpark Buchenberg vermehrt zu Beschwerden betreffend freilaufender Hunde gekommen ist, versucht die Stadt Waidhofen nun mittels Hinweisschildern Hundehalter an ihre Pflichten zu erinnern und bittet diese, ihre vierbeinigen Lieblinge beim Spaziergang im Wald anzuleinen. 

Umweltstadtrat Fritz Hintsteiner (li.) appelliert an die Hundebesitzer: „Hunde bitte an die Leine!“ Ebenfalls am Bild: Die Forstfacharbeiter Johann Hirtenlehner und Patrick Stieger, Gerald Käferbeck (h.v.li.) sowie Ulrike und Herbert Mayrhofer mit Hund Gerry.

Wer kennt sie nicht, die unangenehme Situation, wenn beim Joggen oder Spazieren im Wald plötzlich ein fremder Hund auf einen zustürmt, der nicht an der Leine geführt wird. Vor allem für Kinder oder Menschen, die Angst vor Hunden haben, kann es dann schnell gefährlich werden. Aber auch andere Hundebesitzer, die ihre Tiere an der Leine führen, haben wenig Freude, wenn sie mit freilaufenden Hunden konfrontiert werden, da es dann schnell zu Aggressionen und Kämpfen zwischen den Tieren kommen kann. Besonders am Buchenberg, den viele Waidhofner als Naherholungsgebiet nutzen, kommt es diesbezüglich immer wieder zu Schwierigkeiten.  „Im Sinne eines verantwortungsvollen Miteinanders, ersuche ich die Hundebesitzer ihre Tiere an der Leine zu führen“, so Umweltstadtrat Fritz Hintsteiner. Hunde sollten sich immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters befinden und müssen so geführt werden, dass Menschen und andere  Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Besteht die Gefahr, dass nicht jederzeit auf den Hund eingewirkt werden kann, muss dieser an der Leine geführt werden.   In einigen Wochen wird die neue Hundefreilaufzone hinter dem ÖAMTC (Ybbsitzerstraße 130a) eröffnet. Dort können Hunde auch ohne Leine ihren Auslauf genießen.   Um Hundebesitzern die Möglichkeit zu geben die Exkremente ihrer Haustiere ordnungsgemäß zu entsorgen, wurden beim Kunstrasen Zell und „Am Moos“ zwei weitere Gassisackerl-Spender aufgestellt.  Die vollen Sackerl gehören in öffentlichen Abfallbehältern und nicht am Weges- oder Waldrand beseitigt. 


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