Miteinander auf Distanz
WAIDHOFEN/YBBS. Veranstaltungen werden per Verordnung bis Freitag, 3. April, 12 Uhr untersagt. Schulen werden bis nach Ostern geschlossen. Geschäftsschließungen folgen ab Montag, 16. März 2020. Die Maßnahmen gegen eine steigende Coronavirus-Ausbreitung hat die Stadt Waidhofen in einer Verordnung kund gemacht.

Momentan gelten bis zum 3. April ein Veranstaltungsverbot für mehr als 500 Personen im Freien und mehr als 100 in geschlossenen Räumen. Dies betrifft grundsätzlich alle Veranstaltungen laut Epidemiegesetz, wie beispielsweise Veranstaltungen in Betrieben, Unternehmen, Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten.
Auch kleinere Zusammenkünfte absagen
„Wenn wir uns gemeinsam an die Richtlinien halten, können wir bald wieder zur Normalität zurückkehren. Ich appelliere, auch alle kleineren Zusammenkünfte wenn möglich abzusagen“, sagt WVP-Bürgermeister Werner Krammer.
Musikschule, VHS, Bagger, Museum, Stadtbibliothek
Die städtische Musikschule sagt alle Konzerte und auch den Einzelunterricht vorerst ab. „Die Welt von Morgen“, das diesjährige Musiktheater, geplant am 24. März, wird verschoben. VHS-Vorträge und Kurse werden ebenso abgesagt. Der offene Betrieb des Jugendzentrums wird ab Mittwoch, 18. März, bis vorläufig Ende März eingestellt. Der Journaldienst wird Mittwoch bis Freitag von 14 bis 18 Uhr im Jugendzentrum erreichbar sein, für Fragen, diverse Anliegen und Beratungsgespräche etc. unter Telefon 07442/ 511-340, per E-Mail an jugendzentrum@waidhofen.at oder auch persönlich zu den genannten Zeiten. Die Öffnungszeiten von Stadtbibliothek und Museum werden eingeschränkt. Bis auf Weiteres gilt: Montag, Samstag und Sonntag ist geschlossen. Dienstag ist geöffnet von 9 bis 13 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr. Die Stadtbibliothek bietet damit insbesondere für die Kinder die Möglichkeit, sich mit Lesestoff zu versorgen.
Geplante Hochzeiten
Katharina Heigl, Managerin des Schlosses Rothschild: „Wir werden mit allen Veranstaltern persönlich telefonieren, damit wir eine möglichst zufriedenstellende Lösung finden. Gerade Hochzeiten sind lange vorher geplant und eingebucht, emotional trifft es Brautpaare wohl am meisten.“ Ohne entsprechende Gebühren werden Ersatztermine angeboten. Angemeldete standesamtliche Trauungen werden versucht zu verschieben. Sie finden vorläufig weiterhin statt, aber nur im engsten Familienkreis aufgrund der Raumsituation im Rathaus.
Wochen- und Genussmarkt werden abgehalten
Der Waidhofner Wochenmarkt und Genussmarkt werden abgehalten. Aufrecht bleibt auch die Essen-auf-Räder-Ausspeisung.
Schulen, Kindergärten, Zwergenschaukel
Ab Montag, 16. März 2020, werden die Schulen ab der 9. Schulstufe ihren Unterrichtsbetrieb einstellen. Gleiches gilt für die Schulen bis einschließlich zur 8. Schulstufe ab Mittwoch, 18. März 2020. Für Schüler bis einschließlich zur 8. Schulstufe besteht in den Schulen – sofern sich keine häusliche Betreuung organisieren lässt – die Möglichkeit, die Kinder weiter zu betreuen, es findet aber kein regulärer Schulbetrieb statt. Ebenso besteht in den Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen (Zwergenschaukel) weiterhin die Möglichkeit die Kinder betreuen zu lassen, sofern sich keine häusliche Betreuung organisieren lässt. Kinder, die bereits ab Montag zu Hause bleiben wollen oder können, gelten als entschuldigt.
Geschäftsschließungen
Nach den neuesten Bekanntmachungen der Bundesregierung bleiben auch einige Geschäfte ab Montag geschlossen – dies gilt aber nicht für den Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post, Banken und andere Geschäfte, die für die Grundversorgung notwendig sind. Restaurants, Bars und Kaffeehäuser werden angehalten ab Montag, 16. März 2020, nur mehr bis 15 Uhr zu öffnen. „Diese Wochen werden für uns alle aber auch für die Betriebe in der Region, Österreich und ganz Europa eine herausfordernde Zeit. Die Bundesregierung hat nicht leichtfertigt gehandelt, und in Zusammenarbeit mit Experten einen Fahrplan festgelegt. All diese Schritte stellen die Gesundheit des Menschen in den Vordergrund“, so Krammer.
Corona-Hotline 1450
Wer an Symptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) leidet, ist dazu aufgerufen, das Haus nicht zu verlassen, um eine Verbreitung zu verhindern. Notwendige Beratung erhält man unter der Nummer 1450. Es gibt außerdem eine Infoline Corona-Virus unter 0800 555621, dort beantworten Experten Fragen. Zuständige Amtsärztin am Magistrat ist Dr. Margit Kortschak. Sie begrüßt die Maßnahmen und unterstreicht: „Das Coronavirus ist ein sehr ansteckender Keim, der vor allem bei über 60-Jährigen und chronisch Kranken zu starker Lungenentzündung und damit verbundenen Komplikationen führen kann. Wir müssen daher besonders diese Mitmenschen vor der Erkrankung schützen, indem wir Kontakte möglichst reduzieren und uns an die vorgegebenen Richtlinien halten.“
Schutz älterer und immungeschwächter Menschen
Man geht derzeit beim neuartigen Coronavirus von einer Sterblichkeitsrate von bis zu drei Prozent aus. Besonders schützenswert sind ältere und immungeschwächte Menschen. Angehörige von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, werden ersucht, von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum zu beschränken. Eine Alternative ist der telefonische Kontakt. Es wird auf das Miteinander gezählt, um sinnvolle Sicherheitsmaßnahmen in die Tat umzusetzen. Laut § 40 Epidemiegesetz können bei Nichteinhaltung der Vorgaben – sofern die Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist – aber auch Geldstrafen bis zu 1.450 Euro folgen.
Jeder Einzelne gefordert
Bürgermeister Krammer: „Die Experten sagen, wenn wir unser öffentliches Leben um ein Viertel zurückschrauben, ist die Ansteckungsgefahr um die Hälfte reduziert. Abgesehen von den ausdrücklichen Verboten appelliere ich an jeden Einzelnen, die sozialen Kontakte einzuschränken. Jeder kann damit einen persönlichen Beitrag leisten, die Verbreitung des Coronavirus einzubremsen, damit wir möglichst rasch in die Normalität und das gewohnte Leben zurückkehren können.“


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