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WEISSKIRCHEN. „Wir wollen ein Zeichen setzen“ war der einhellige Tenor bei der Sperre der Weißkirchner Straße im vergangenen Dezember. Schnell kam die Antwort seitens des Landes, dass ein Nachtfahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen eingeleitet wird. Ab Dienstag, 6. März, gilt es.

Die Bürger gingen im Dezember für ihr Anliegen auf die Straße.
Die Bürger gingen im Dezember für ihr Anliegen auf die Straße.

SP-Bürgermeister Norbert Höpoltseder ist überrascht, dass es alles so schnell ging: „Aber wir sind froh, dass dies jetzt alles gemacht wird. Unser Einsatz hat sich ausgezahlt. Unsere Meinung, dass zu viele Schwerfahrzeuge vor allem in den Nachtstunden durch das Weißkirchner Zentrum fahren, ist bestätigt worden.Wir sind einfach glücklich und zufrieden“. Bis zu einer Besprechung bei der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land kannte die Gemeinde das Gutachten gar nicht: „Das ist auch jetzt nur eine Nebensache. Fakt ist, dass es ab 6. März gilt. Ich habe mit den Beamten des Polizeiposten Marchtrenk gesprochen. Das Verbot wird kontrolliert“, hält Höpoltseder fest.

Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land erlässt ein Nachtfahrverbot zwischen dem Kreisverkehr L 563 Traunuferstraße und Kreuzung L 1236 Brunnerner Straße. Das Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen gilt von 22 bis 6 Uhr. Der zuständige Landesrat Günther Steinkellner (FP) über die Gründe der Verordnung: „Seit dem Jahr 2013 gab es eine massive Zunahme des Schwerverkehrsanteils im Ortsgebiet von Weißkirchen, welche eine Steigerung um 30 Prozent überschreitet. Somit liegt jener Wert über dem Grenzwert für das damalige gewerbebehördliche Bewilligungsverfahren des Postverteilzentrums“.


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