Gewaltschutzzentrum verzeichnete 156 Betretungsverbote im Raum Wels
WELS/WELS-LAND/OÖ. Insgesamt 1.175 Betretungsverbote musste die Polizei 2018 aussprechen – 121 davon in Wels. In Wels-Land waren es hingegen 35. Das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich zieht Bilanz und erklärt die Hintergründe.
Das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich berät und unterstützt Personen, die in der Familie oder im sozialen Umfeld von Gewalt betroffen sind, sowie Stalking-opfer. Im Jahr 2018 hatte das Gewaltschutzzentrum 2.464 Klienten. 84 Prozent der Opfer sind Frauen und diese sind wiederum zu 92 Prozent der Gewalt von Männern ausgesetzt.
Von den 2.464 Klienten des Gewaltschutzzentrums wurden 1.175 durch die Exekutive aufgrund eines Betretungsverbotes an das Gewaltschutzzentrum überwiesen. 121 Betretungsverbote wurden dabei in Wels ausgesprochen, in Wels-Land 35. In Linz alleine waren es 323. „Am Land rufen die Opfer nicht so schnell die Polizei“, erklärt Eva Schuh, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums OÖ mit Hauptsitz in Linz, das Stadt-Land-Gefälle. Oft sei auch der Gedanke „Was sagt dann der Nachbar?“ am Land eine Hemmschwelle.
Die meisten Betroffenen erleben Gewalt durch ihre Partner – 40 Prozent – und durch ihre Ex-Partner zu 19 Prozent.
Ausstieg ist schwierig
Die Hürden, sich aus einer gewalttätigen Beziehung zu befreien, sind oft immens hoch: Neben der Traumatisierung durch die erlebte Gewalt spielt hier vor allem die finanzielle Abhängigkeit der Frau vom Mann eine große Rolle.
Ein Täter, mehrere Opfer
Ein weiterer wichtiger Faktor ist auch die Täterarbeit. „Wir haben sehr oft die Situation, dass wir eine Klientin neu bekommen, aber den Täter schon kennen“, erklärt Sonja Ablinger, Vorstandsvorsitzende des Gewaltschutzzentrums. Daher fordert man eine fixe, gesetzliche Verankerung der Täterarbeit nach Anordnung eines Betretungsverbotes. Die im neuen Gesetzesentwurf geplanten drei Beratungsstunden seien nur der erste Schritt zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung. „Das dauert ein halbes Jahr bis ein Jahr“, schildert Schuh die Zeitspanne, die notwendig ist, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erzielen. Besonders gefährlich sei, dass Frauen die notwendige Zeit oft unterschätzen würden und Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr treffen.
Kooperation wichtig
Auch wäre eine gesetzliche Verankerung über einen verpflichtenden Austausch von Opferschutzeinrichtungen und Tätereinrichtungen notwendig. Nur durch die Kooperation zwischen Opferschutz- und Tätereinrichtung über die Beratungsverläufe kann die Gefährdungssituation eingeschätzt werden und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Täter, die am gefährlichsten sind, sind in der Regel nicht bereit, sich auf Täterarbeit einzulassen.
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