Verhaltenskodex für E-Scooter-Verleiher: Tempolimit und Sperren von Abstellflächen
WELS. Die moderne Technik hilft bei dem Verhaltenskodex, der nach dem Vorbild der Stadt Linz gestaltet wurde. Es geht vor allem um Geschwindigkeitsbeschränkungen auf vordefinierten Flächen und Abstellzonen.

Drei Anbieter von Leihscooter sind in Wels am Markt vertreten. In Zukunft wird ein Verhaltenskodex einiges regeln. Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (FP): „Durch die moderne Technik ist es möglich, den E-Scooter-Verhaltenskodex auch umzusetzen“. Noch-Verkehrsreferent Klaus Hoflehner ergänzt: „Ich hoffe, dass sich auch die privaten Nutzer eines eigenen Rollers an Regeln halten“.
Jedem der drei Anbieter (Tier mobility, Lime und Kiwiride) werden maximal 100 Scooter im Stadtgebiet erlaubt. Die Verleiher dürfen die Maximalgeschwindigkeit der Roller auf höchstens 25 Kilometer pro Stunde sowie auf höchstens 10 Kilometer pro Stunde in den Fußgängerzonen (Bäckergasse, Schmidtgasse, Stadtplatz, Burggasse, Hafergasse) programmieren. Dort gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Einen Helm zu tragen wird angeraten. Ebenso gibt es Parkverbote in den Fußgängerzonen, sowie im Pollheimerpark oder Burggarten.
Die moderne Technik greift eben bei den Geschwindigkeitsreduktionen, aber auch beim Abstellen ein. „Die Programmierung lässt dies nicht zu“, versprechen die Betreiber. Wenn eine Meldung einlangt, dann müssen die Betreiber den Scooter binnen drei Stunden entfernen. Sonst wird die Stadt tätig.
Halteverbote bestehen in der Stadt generell bei Radabstellanlagen, vor Zugängen/Einfahrten, in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen, auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 Meter Breite und auf Bodenleitsystemen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen.


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