Geschlagen und dann entlassen: Arbeiterkammer erstritt 6.000 Euro
WELs-LAnD. Die Arbeiterkammer konnte 6.000 Euro erstreiten. Ein Lagerarbeiter wurde von seinem Vorgesetzten geschlagen und zwei Tage später von der Firma entlassen.

„Es war ein stressiger Tag“, gab der Schichtleiter einer Spedition an, warum er einen Lagerarbeiter mit der Hand ins Gesicht schlug. Ein Arbeitsauftrag brachte die Sache ins Rollen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung schlug der Vorarbeiter zu. Verletzt machte sich der Untergebene auf den Weg ins Krankenhaus. Wegen Prellungen in Kiefer und Kopf war der Beschäftigte umgehend im Krankenstand. Am übernächsten Tag wurde er entlassen: „Aufgrund des Vorfalls beenden wir das Dienstverhältnis fristlos“, so das knappe Schreiben. Der Vorgesetzte konnte bleiben.
Der Geohrfeigte wandte sich an die AK. Diese intervenierte und die Firma hielt dagegen. Weil es auch eine Anzeige bei der Polizei gab, wurde der Schichtleiter vernommen und er gab die Tat zu. AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an Führungskräfte, ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachzukommen: „Dieser Fall ist ein erschütterndes Beispiel dafür, wie es jedenfalls nicht laufen soll. Selbst wenn das Opfer einen Entlassungsgrund geliefert hätte, was nachweislich nicht der Fall war: Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass ein Vorgesetzter handgreiflich wird!“


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