Einstimmiger Beschluss im Welser Stadtsenat : Entschädigungen für Aufsichtsräte fallen weg
WELS. Der Vorschlag tauchte immer wieder im Gemeinderat auf. Seit Jahren ist immer wieder andiskutiert worden, ob Stadtsenatsmitglieder für ihre Tätigkeit in Aufsichtsräten entlohnt werden soll. Nach gesetzeswidrigem Handeln – Tips berichtete – ist die Causa nun erledigt. Künftig verzichten alle Stadtsenatsmitglieder auf eine Entlohnung aller Tätigkeiten in Funktionen, in die sie von Seiten der Stadt Wels entsandt oder nominiert wurden.

Es ging um Summen von 200 bis zu 15.000 Euro, die nun zurückgezahlt werden. Heftig unter Beschuss kam auch Bürgermeister Andreas Rabl (FP): „Ich bin dankbar, dass dieses seit Jahren in Wels bestehende System aufgedeckt wurde, weil uns das die Möglichkeit gegeben hat, diese Praxis rasch abzustellen. Ich selbst habe bereits alle Verzichtserklärungen abgegeben und unverzüglich sämtliche zu viel erhaltenen Entschädigungen zurückbezahlt“, stellt er nach dem Stadtsenat klar.
Ein Rechtsgutachten ist erstellt worden. In der Presseaussendung lässt sich darüber einiges herauslesen: „Das von der Stadt Wels in Auftrag gegebene Rechtsgutachten sollte zunächst klären, ob Aufsichtsratsentschädigungen überhaupt unter das Bezügebegrenzungsgesetz fallen. Dies deswegen, da diese Entschädigungen im Gesetz nicht genannt sind. In dem Gutachten wurde der Anwendungsbereich auch auf Aufsichtsratsentschädigungen und pauschale Kostenersätze aber eher bejaht. Mit dem gegenständlichen Beschluss geht der Stadtsenat über die Anforderungen des Bezügebegrenzungsgesetzes hinaus. Denn nach diesem wäre eine zusätzliche Aufsichtsratsentschädigung zulässig. Mit dieser Regelung wurde auch ein Gleichklang mit den Städten Linz und Steyr hergestellt“.
Zusammenfassend gesagt das Rechtsgutachten des eigenen Verfassungsdienstes sieht eher keine Gesetzeswidrigkeit. Betonung liegt auf eher. Summa Summarum ist es nicht nur eher – sondern vollkommen – egal. Der Beschluss ist einstimmig, dass die Aufssichtsratsentschädigungen fallen.
Weitere Wortmeldungen
SP-Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer: „Für uns ist es selbstverständlich, dass so wie in Linz und Steyr auch in Wels keine Entschädigungen für Vertretungen in Aufsichtsräten bezahlt werden. Diese Vertretungen sind wichtig für die Stadt Wels, sie werden daher weiterhin von uns unentgeltlich ausgeübt.“
VP-Stadtrat Peter Lehner: „Unsere langjährige Forderung wurde damit umgesetzt. Der jetzige Beschluss ist auch eine gute Lösung, um zukünftige Formalfehler zu vermeiden.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden