Besuch einer Fachschule kann auf eine Lehrzeit angerechnet werden
Der Besuch einer Fachschule oder die Absolvierung einer Lehre – diese Ausbildungsmöglichkeiten schließen einander nicht aus, sie ergänzen sich sogar sehr gut. Ein Schulbesuch kann sogar auf die Lehrzeit angerechnet werden.
Zur Anrechnung des Besuchs einer Fachschule auf eine Lehrzeit gebe es keine allgemeine Regelung, vielmehr müsse jede Anrechnung individuell überprüft werden, heißt es vonseiten der Wirtschaftskammer Oberösterreich.
Für Schüler, die eine Fachschule besuchen und diese positiv abschließen, kann es für die Lehre danach zu Pflichtanrechnungen kommen. Je nach Schultyp und regulärer Lehrzeit können die Anrechnungen im unterschiedlichen Ausmaß erfolgen – ein Jahr, eineinhalb Jahre oder sogar zwei Jahre. Es können nur Schulzeiten angerechnet werden, die mindestens der zehnten Schulstufe entsprechen.
Ein Beispiel dazu wären die dreijährigen Handelsschulen. Wenn die Lehrlinge danach in den Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz starten möchten, kommt es hier gleich zu einer Anrechnung von zwei Jahren. Der Lehrling hat somit nur noch ein Jahr Restlehrzeit. Würde der Lehrling in den Beruf bautechnische Assistenz einsteigen, wird ein Jahr angerechnet.
Die Anrechnung erfolgt über einen Antrag des Lehrberechtigten an den Landesberufsausbildungsrat. Nähere Auskünfte zu den Möglichkeiten und Pflichtanrechnungen gibt die Wirtschaftskammer.
Online gibt es einen Überblick über den Ersatz von Lehrzeiten: www.wko.at/service/w/bildung-lehre/Erlass-ueber-den-Ersatz-von-Lehrzeiten.html
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