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Pyhrn-Priel: Nach Verdacht von Untreue haben die Gesellschafter die Abberufung des Beschuldigten beschlossen

Susanne Winter, MA, 20.11.2017 16:05

WINDISCHGARSTEN. Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Steyr derzeit in einem Fall von Untreue beziehungsweise Betrug. Der Beschuldigte ist ehemaliger Mitarbeiter der Touristischen Freizeiteinrichtungen Pyhrn-Priel GmbH in Windischgarsten (es gilt die Unschuldsvermutung). Richtigstellung: Die Pyhrn-Priel Tourismus GmbH wurde nicht geschädigt.

Der ehemalige Mitarbeiter soll sechsstellige Beträge veruntreut haben. Symbolfoto: Wodicka
Der ehemalige Mitarbeiter soll sechsstellige Beträge veruntreut haben. Symbolfoto: Wodicka

Der ehemalige Mitarbeiter der Touristischen Freizeiteinrichtungen Pyhrn-Priel GmbH in Windischgarsten (es gilt die Unschuldsvermutung) soll, laut Staatsanwaltschaft Steyr, von Oktober 2016 bis Oktober 2017 Beträge zwischen 100.000 und 120.000 Euro veruntreut haben. Die Ermittlungen laufen.

Unregelmäßigkeiten bei Rechnungen der Errichtergesellschaft

Bekannt wurde der Fall nach einer Anzeige durch den Tourismusverbandsobmann und Gesellschaftervertreter Herbert Gösweiner. „Ich habe selbst die Anzeige eingebracht, nachdem mir durch Zufall Unregelmäßigkeiten bei Rechnungen der Errichtergesellschaft aufgefallen sind“, so Gösweiner, der betont: „Sofort nachdem der Verdacht aufkam, wurden die Konten gesperrt. Wir haben den Beschuldigten gekündigt und ein Betretungsverbot ausgesprochen.“ Die Sicherheitsbehörden überprüfen nun die Konten.

Abberufung beschlossen

Bei einer Gesellschafterversammlung am vergangenen Freitag wurde die Abberufung des Beschuldigten als Geschäftsführer der Errichtergesellschaft beschlossen. „Zudem haben wir aus Sicht der Gesellschaft letzte Woche gegen den Beschuldigten persönlich eine Schadensersatzklage eingereicht“, berichtet Herbert Gösweiner und betont, dass der Vorfall die Firma Touristische Freizeiteinrichtungen Pyhrn-Priel GmbH nicht in den Konkurs treiben werde: „Es liegt keine Überschuldung und damit auch keine Insolvenzgefahr vor.“ Zudem stellt Gösweiner klar, dass nicht die Pyhrn Priel Tourismus GmbH geschädigt wurde.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.


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