Stadtamt Zwettl Terminvereinbarung während des Lockdowns
ZWETTL. Aufgrund der COVID-19 Notmaßnahmenverordnung ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs unter anderem nur zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen wegen zulässig.

Für solche unaufschiebbaren behördlichen Angelegenheiten sind Vorsprachen im Stadtamt Zwettl ab 17. November bis vorläufig 6. Dezember 2020 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr weiterhin möglich. Zwecks konkreter Terminabstimmung sind die Mitarbeiter der Stadtgemeinde von Montag bis Freitag entweder telefonisch unter 02822 / 503 oder durch Läuten an der Türglocke während der regulären Amtsstunden (Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13 bis 15.30 Uhr) erreichbar. Anfragen sind jederzeit telefonisch oder schriftlich per E-Mail unter stadtamt@zwettl.gv.at möglich. Für schriftliche Eingaben gibt es den Einlaufbriefkasten vor dem Stadtamt.


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