Häuslbauer aufgepasst: Diese Regeln gelten jetzt für Kredite
Ö. Nach dem Auslaufen der bisherigen Kreditverordnung KIM-V mit Ende Juni hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) neue Leitlinien für die Vergabe von Wohnbaukrediten veröffentlicht. Diese sollen eine solide Finanzierung sicherstellen und damit Überschuldung verhindern.
Künftig gilt als Richtwert, dass die monatliche Kreditrate nicht mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens betragen soll. Zudem darf die maximale Laufzeit 35 Jahre nicht überschreiten. Bei der Beleihungsquote, also dem Verhältnis zwischen Kredit und Immobilienwert, sollen maximal 90 Prozent finanziert werden. Mindestens zehn Prozent des Kaufpreises müssen also weiterhin aus Eigenmitteln aufgebracht werden.
Gesetzlich nicht bindend
Diese Richtwerte sind nicht gesetzlich bindend, zeigen jedoch die Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörde an die Banken. Ausnahmen sind möglich, dürfen jedoch höchstens 20 Prozent der Neukredite pro Halbjahr ausmachen und müssen detailliert begründet sowie dokumentiert werden.
„Was sich mit dem Auslaufen der KIM-V ändert, ist, dass Banken von diesen drei Vorgaben nun abweichen können, solange trotzdem eine solide Kreditvergabe gewährleistet ist“, heißt es in einer Aussendung der FMA. „Wenn Banken von diesen Vorgaben abweichen, müssen sie zeigen können, dass dieser größere Risikoappetit durch ihre Risikostrategie gedeckt ist, was indes ein höheres Kapitalerfordernis bedeuten kann.“
Für angehende Häuslbauer bedeutet dies, dass die bisherigen Finanzierungsbedingungen grundsätzlich aufrecht bleiben, auch wenn die formelle Verordnung ausgelaufen ist. Wer weniger Eigenkapital einbringt oder hohe Raten im Verhältnis zum Einkommen trägt, muss weiterhin mit einer genaueren Bonitätsprüfung rechnen.
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