Ö. Die bevorstehende Hitze kündigt die Badesaison an und viele Familien werden wieder die Abkühlung in Freizeitanlagen, Schwimmbädern oder im eigenen Garten genießen.
2024 sind in Österreich insgesamt mindestens 39 Personen ertrunken, darunter drei Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 19 Jahren. Eltern und Erziehungsberechtigte überschätzten oft die Schwimmkenntnisse ihrer Schützlinge: Kinder unter fünf Jahren etwa können noch nicht sicher schwimmen. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass Kinder lautlos ertrinken und in Gefahrensituationen häufig nicht in der Lage sind, sich bemerkbar zu machen.
Zur Absicherung verpflichtet
Präventiv sollten zudem permanente Wasserflächen im Garten durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Denn wer eine Gefahrenquelle schafft, ist auch rechtlich zur Absicherung verpflichtet: „Wasserflächen bergen Risiken für Kinder. Pools, Schwimmteiche, Biotope und Co. sollten stets gut gesichert sein – und Kindern der unbeaufsichtigte Zugang verunmöglicht werden“, erklärt Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Bereichs Sport- und Freizeitsicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).
Aufsichtspflichten genau bestimmen
Zu Missverständnissen in der Aufsicht kann es kommen, wenn mehrere Erwachsene anwesend sind und davon ausgehen, dass die jeweils andere Person ein Auge auf die planschenden Kinder wirft. Das KFV empfiehlt daher, eine konkrete Aufsichtsperson zu bestimmen und diese Aufgabe in aller Deutlichkeit weiterzugeben. „Der Trubel bei Festen und Besuchen verleitet zu Ablenkung. Bitte nehmen Sie ihre Aufsichtspflichten ernst und lassen Sie die Kinder im Wasser oder in Wassernähe niemals aus den Augen! Dies kann Kinderleben retten“, betont Trauner-Karner.
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