Neues Stromgesetz bringt Änderungen für PV-Besitzer und Haushalte
Ö. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz plant die Regierung einen umfassenden Umbau des Strommarktes. Für Haushalte, Betreiber von Solaranlagen und die Energiewirtschaft bringt das Gesetz erhebliche Änderungen.
Der Hintergrund: Bis 2040 soll der Netzausbau rund 50 Milliarden Euro kosten. Um diese Kosten zu finanzieren, sollen künftig nicht nur Verbraucher, sondern auch Stromerzeuger stärker zur Kasse gebeten werden.
Sozialtarif für Haushalte mit wenig Einkommen
Profitieren werden rund 250.000 Haushalte, die ab 2027 Anspruch auf einen Sozialtarif von sechs Cent pro Kilowattstunde erhalten. Dazu zählen Bezieher von Mindestpension, Mindestsicherung oder Pflegegeld. Arbeitslose sind von dieser Regelung nicht umfasst.
PV- und Windkraftbetreiber müssen mit Einschnitten rechnen
Für Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen wird die sogenannte Spitzenkappung eingeführt. Netzbetreiber dürfen künftig die maximale Einspeiseleistung neuer Windkraftanlagen um bis zu 15 Prozent und bei PV-Anlagen sogar um bis zu 40 Prozent reduzieren. Damit soll der Netzausbau entlastet werden. Betreiber kritisieren diese Regelung scharf, da sie vor allem in ertragreichen Zeiten den Output verringern würde.
Zudem sollen PV-Anlagenbesitzer künftig Netzgebühren für eingespeisten Strom zahlen. Wie hoch diese sind, wird erst die E-Control festlegen. Wer den erzeugten Strom selbst verbraucht, ist nicht betroffen.
Erleichterungen für Batteriespeicher
Große Batteriespeicher sollen von Netzentgelten befreit werden, wenn sie als „systemdienlich“ gelten. Dadurch erwartet die Branche einen Investitionsschub in neue Speichertechnologien.
Mehr Transparenz für alle Stromkunden
Das Gesetz bringt auch Verbesserungen für Endkunden: Auf Wunsch wird die monatliche Abrechnung der Stromkosten verpflichtend. Auch der direkte Verkauf von Strom wird abseits von Energiegemeinschaften möglich sein.
Wann kommt das neue Gesetz?
Für die Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit. Der Sozialtarif soll ab 1. Jänner 2027 gelten, andere Neuerungen könnten bereits früher in Kraft treten.
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