NÖ Hundehaltegesetz: Bis zu 7.000 Euro Strafe für nicht entsorgten Hundekot
AMSTETTEN. Viele Menschen nutzen das schöne Frühlingswetter, um mit ihrem Hund spazieren zu gehen. Wenn der Vierbeiner dabei sein Geschäft verrichtet, sollten die Hundehalter nicht auf ihre Pflichten vergessen.
„Manche Leute sind wirklich unverschämt. Die Hunde machen überall hin, auch dort, wo Kinder spielen. Obwohl das Sackerl für“s Gackerl direkt daneben hängt, nehmen sie es nicht. Wenn man reinsteigt, trägt man den Kot ins Haus hinein, und wenn man etwas sagt, muss man sich auch noch beschimpfen lassen“, beschwert sich ein Hausmeninger. Hinzu komme die Geruchsbelästigung bei steigenden Temperaturen. Manche Hundehalter würden das Sackerl zwar nehmen, es aber einfach in den Kindergarten oder in Gärten werfen.
Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden
An zu wenig Stationen für Hundekotsackerl liegt das Problem laut Amstettens Bauhofleiter Andreas Kloimwieder zumindest nicht. „Im Stadtgebiet Amstetten gibt es ohne die Ortsteile Hausmening und Mauer 58 Stationen“, sagt Kloimwieder. Diese befinden sich im innerstädtischen Bereich sowie an Wander- und Radwegen und Grünflächen. Zusätzlich zu den 58 Stationen gibt es noch rund 700 Mistkübel, in die man die gebrauchten Sackerl werfen kann. „Entsorgungsmöglichkeiten gibt es genug. Das hilft aber nichts, wenn manche sie einfach nicht nutzen wollen“, so Kloimwieder.
Höchststrafmaß 7.000 Euro
Wer seine Entsorgungspflichten vernachlässigt, kann mit hohen Strafen belegt werden. „Das NÖ-Hundehaltegesetz sieht einen Strafrahmen von bis zu 7.000 Euro für den Fall vor, dass ein Hundehalter die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich (Teil eines Siedlungsgebietes), öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks oder Wohnhausanlagen hinterlassen hat, nicht unverzüglich beseitigt und entsorgt“, heißt es vonseiten der BH Amstetten. Außerdem sind Gemeindewachorgane ermächtigt, Organmandate in der Höhe von 40 Euro einzuheben.
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