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Leserbrief: Supermarkt-Parkplatz ist Kurzparkzone

Michaela Aichinger, 23.02.2023 10:29

AMSTETTEN. Rudolf Hamersky aus Viehdorf hat der Tips-Redaktion einen Leserbrief zum Thema „Supermarkt-Parkplatz ist Kurzparkzone“ zukommen lassen.

 (Foto: Tips GmbH)
(Foto: Tips GmbH)

„Am 17. Februar fuhr ich mit meiner Frau erstmals zum Spar-Markt in der Ybbsstraße Amstetten. Wir waren circa 30 Minuten im Geschäft und als wir zu unserem Auto zurückkamen, fanden wir ein „Geschenk“: Es war eine sogenannte Organstrafverfügung, ausgestellt von der Stadtpolizei Amstetten. 25 Euro, Tatbestand: „Kraftfahrzeug vorschriftswidrig abgestellt“. Bei einem Besuch bei der Stadtpolizei wurde ich darauf hingewiesen, dass der Parkplatz ein öffentlicher Parkplatz sei, das heißt im Besitz der Stadtgemeinde. Im Gemeindeamt Amstetten sprach ich mit einer Beamtin. Sie erzählte mir, dass sie dort auch schon einmal eine Organstrafverfügung bekommen hat. Ich fuhr danach noch einmal zurück zum Spar-Markt, um zu sehen, wo die Kurzparkzone-Tafel steht. Sie befindet sich bei der Einfahrt zum Parkplatz rechts, aber ziemlich hoch, so dass man diese Tafel nicht leicht erkennen kann. Außerdem ist sie schon oxidiert. Auf einem Betonpfeiler, der in der Mitte eines Rasenstreifens steht, der die Ybbsstraße vom Parkplatz trennt, befindet sich eine blaue Parktafel. Unter dem großen „P“ befinden sich drei weiße Pfeile, die zum Parkplatz zeigen. Dort sollte eine Kurzparkzone-Tafel sein! Ziemlich irreführend! Dieser Parkplatz ist eine permanente Falle für Leute, die zum ersten Mal mit dem Auto hierher zum Einkaufen kommen.“

von Rudolf Hamersky, Viehdorf

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