Neue Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses in Niederösterreich
NÖ. Im Herbst 2018 wurde von der niederösterreichischen Landesregierung der Zuschuss zu den jährlichen Heizkosten für sozial bedürftige Menschen in der Höhe von 135 Euro beschlossen. Ab 1. Jänner 2019 gelten auf Grund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze des ASVG neue Einkommensgrenzen für die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses.
Menschen, die ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) liegenden Richtsatz haben, können in der laufenden Heizperiode 2018/19 einen Kostenzuschuss in der Höhe von 135 Euro beantragen. Die Antragsstellung ist ausschließlich beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich.
Antragsfrist bis 30. März
„Bis Ende Dezember 2018 wurden an 8.592 Antragsteller Heizkostenzuschüsse in der Gesamthöhe von 1.159.920 Euro ausbezahlt. Bis zum Ende der Antragsfrist am 30. März 2019 werden insgesamt rund 23.000 Anträge erwartet“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Nähere Auskünfte über den NÖ Heizkostenzuschuss erhält man hier.
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