"Sehe die Änderung, bei der Jagd einen Schalldämpfer verwenden zu dürfen, sehr positiv"
NÖ. Mit Änderung des Waffengesetzes dürfen Jäger seit 1. Jänner 2019 Schalldämpfer bei Gewehren verwenden und Waffen der Kategorie B wie Revolver und Pistolen mitführen.
„Ich sehe die Änderung, bei der Jagd einen Schalldämpfer verwenden zu dürfen, sehr positiv“, sagt Landesjägermeisterstellvertreter Rupert Gruber aus Amstetten. Durch den Schalldämpfer hätte ein Gewehrschuss, der eine Lautstärke von rund 150 Dezibel misst, 35 Dezibel weniger. Die Änderung würde das ohnehin sehr beanspruchte Gehör der Jäger und auch der Jagdhunde schonen. Weniger wichtig sieht Gruber die nun erlaubte Verwendung von Faustfeuerwaffen wie Revolver und Pistolen bei der Jagd. „Faustfeuerwaffen werden in der Jagd eher selten verwendet, beispielsweise bei der Nachsuche auf Schwarzwild (Wildschweine Anm.d.Red.)“, so Gruber.
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