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AMSTETTEN. In der Bekämpfung der Corona-Pandemie nehmen die Dauerteststraßen eine wesentliche Rolle ein. Im Rahmen des Projekts „Jobchance“ wird die Teststraße in Amstetten seitens des AMS administrativ unterstützt.

(v.l.) Gemeinderätin Sarah Huber (Die Grünen), VP-Bürgermeister Christian Haberhauer, Harald Vetter, Leiter des AMS Amstetten Foto: Stadtgemeinde Amstetten

Das Arbeitsmarktservice NÖ stellt gemeinsam mit dem Land NÖ Bezirkshauptstädten mit Dauerteststraßen personelle Unterstützung in der Administration durch arbeitslose Zielgruppen-Personen bereit.

Projekt „Jobchance“

Das Projekt „Jobchance“ bietet arbeitsmarktfernen Personen mit Wohnsitz in NÖ ein gefördertes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung. Dabei soll ein Arbeitnehmer für eine Zeitdauer von maximal vier Monaten die Teststraße administrativ unterstützen.

Personen 50+ und Wiedereinsteiger

Die Initiative richtet sich an Personen über 50 Jahre, die beim AMS NÖ vorgemerkt sind und mindestens 90 Tage arbeitslos sind oder geringe Beschäftigungschancen haben. Auch sollen Wiedereinsteiger jeden Alters angesprochen werden. Die Lohn- und Lohnnebenkosten werden vom AMS NÖ gefördert und den anteiligen Beschäftigerbetrag übernimmt das Land NÖ. Den Gemeinden entstehen somit keine Kosten.

„Wichtiger Beitrag“

„Das AMS leistet damit gemeinsam mit dem Land einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Weiters bietet sich durch die Aktion eine Chance für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen“, so Harald Vetter, Leiter der AMS-Stelle Amstetten.

„Hilfe für Bürger“

Bürgermeister Christian Haberhauer ergänzt: „Wir hoffen, dass wir einigen Bürgern helfen können, schwierige, finanzielle Situationen zu überbrücken und den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu schaffen.“

Personenauswahl

Die Vorauswahl förderbarer Personen erfolgt durch das AMS Amstetten. Die Sozialbetreuer der MAG Menschen und Arbeit GmbH prüfen Interesse und Eignung der Personen. Sobald eine Bestätigung beider Parteien vorliegt, wird die betroffene Person in das Projekt eingebunden. Dabei beträgt das Beschäftigungsmaß mindestens 20 Wochenstunden.


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