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ARDAGGER. Ab 1. Juni sind Bürger von Niederösterreich nur noch an ihrem Hauptwohnsitz wahlberechtigt. Johannes Pressl (ÖVP), Bürgermeister von Ardagger und Präsident des Gemeindebundes, erläutert die Hintergründe.

Johannes Pressl ist der Präsident des NÖ Gemeindebundes. (Foto: ERICH MARSCHIK)
Johannes Pressl ist der Präsident des NÖ Gemeindebundes. (Foto: ERICH MARSCHIK)

Johannes Pressl vertritt als Präsident des Gemeindebundes die ÖVP-regierten Gemeinden Niederösterreichs und Rupert Dwo­rak vertritt als Präsident des GVV (Gemeindevertreterverbandes) die SPÖ-regierten Gemeinden. Beide sind dafür eingetreten, dass Personen in Niederösterreich nur noch an ihren Hauptwohnsitzen stimmberechtigt sind – und nicht wie bisher sowohl am Hauptwohnsitz als auch am Nebenwohnsitz. Ab 1. Juni wird das Gesetz.

Rechtssicherheit

Johannes Pressl erklärt, dass das bisherige Wahlrecht problematisch beim Führen der Wählerevidenz sei. Das habe in jüngerer Vergangenheit zu Problemen und auch unterstellten Problemen und über 100 Anfechtungen geführt.Neben Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz wurde noch der „ordentliche Wohnsitz“ eingeführt, was von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgelegt wurde. Pressl: „Wir wollen ja nichts schlecht machen und die Gemeinden haben nach bestem Wissen und Gewissen entschieden. Aber mit dem neuen Wahlrecht haben wir nun Rechtssicherheit.“ Für Pressl ist das Wahlrecht ein wichtiges Grundrecht, das mühsam erkämpft wurde. Entsprechend wichtig sei es, damit sorgsam umzugehen.

Entscheidung erforderlich

Da Bürger nun entscheiden müssen, in welcher Gemeinde sie ihre Stimme bei den Gemeinderatswahlen und Landtagswahlen abgeben wollen, müssen sie auch entscheiden, welche Gemeinde sie als Hauptwohnsitz angeben.Laut Gesetz ist jener Ort Hauptwohnsitz, in dem der Bürger den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen hat. Doch Pressl räumt ein, dass das immer schwer festzustellen und zu überprüfen sei.

Bewusstsein schaffen

Die Gründe, warum Bürger einen Nebenwohnsitz anmelden, sind sehr unterschiedlich. Das könne etwa bei einer Heirat sein, dass ein Partner seine bisherige Wohnung als „Anker“ behält. Oder Studierende wählen den Studienort als Hauptwohnsitz, um am Studienort Freifahrt oder andere Vergünstigungen zu bekommen, und der Heimatort wird zum Nebenwohnsitz.In der Änderung des Wahlrechts sieht Pressl kein klein-nationalistisches Konkurrenzdenken der Gemeinden, er möchte aber durchaus das Bewusstsein dafür schaffen, was es bedeutet, eine Gemeinde zum Hauptwohnsitz zu machen.

Finanzieller Aspekt

Auf einen finanziellen Aspekt dieser Wahlrechtsreform weist Pressl in seinen „Frühstücksnews“ hin: Die Anteile, die die Gemeinden aus den bundeseinheitlichen Steuern bekommen (zirka 11,83 Prozent von der Mehrwertsteuer, der Mineralölsteuer und so weiter), diese Anteile sind an die Anzahl der Hauptwohnsitzmeldungen gebunden.Menschen sollen sich laut Pressl nicht nur mit der Gemeinde verbunden fühlen, sondern als Hauptwohnsitzer auch mit einem Anteil ihrer Steuerzahlungen zum Gemeinwesen beitragen und mit ihrem Wahlrecht auch darüber mitbestimmen.Da geht es auch um Kindergartenplätze, Schulen, Wohnbauförderung und vieles mehr.So sieht es Pressl als Anforderung an sich und an alle in der Gemeindepolitik und Gemeindeverwaltung, tagtäglich mit einem guten „Gemeindemanagement“ für hohe Lebensqualität zu sorgen und für ein volles „Hauptwohnsitzerleben“ zu begeistern.


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