
NÖ. In den kommenden Tagen und Wochen erhalten 300.000 EVN-Kunden einen eingeschriebenen Brief ihres Energieanbieters. In dem Schreiben werden die Kunden über eine Vertragskündigung des Strom- bzw. Gasliefervertrages informiert.
Gleichzeitig wird von der EVN ein neues Angebot übermittelt, das vom Verbrauchspreis her nicht deutlich vom bestehenden Vertrag abweicht. Die Betroffenen müssen nun die grundsätzliche Entscheidung treffen, ob sie weiter EVN-Kunden bleiben wollen oder grundsätzlich einen Wechsel des Anbieters in Betracht ziehen. Um diesbezüglich eine Entscheidungshilfe zu bekommen, empfiehlt sich unbedingt ein Tarifvergleich unter https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/energie/Vertragskuendigung_bei_EVN_Kund-innen.html auf der Seite der E-Control. Hier müssen alle Energieanbieter ihre aktuellen Preise einmelden. Selbstverständlich ist es auch möglich, nur den Stromvertrag oder nur den Gasvertrag zu wechseln.
Alle Informationen und Tipps für AK Mitglieder gibt es unter: https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/energie/index.html