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kika/Leiner: Insolvenzverfahren nun offiziell eröffnet

Karin Novak, 13.06.2023 09:08

AMSTETTEN/Ö. Wie von der Schuldnerfirma Leiner & kika Möbelhandels GmbH angekündigt, wurde beim Landesgericht St. Pölten der Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist heute Dienstag, 13. Juni 2023, zu rechnen.

Auch die Filiale Amstetten ist von der Insolvenz betroffen und wird geschlossen. (Foto: Zerbor/AdobeStock)

Bei diesem Fall handelt es sich aufgrund der vorläufigen Passiva von rund 132 Millionen Euro um die bislang größte Unternehmensinsolvenz im Jahr 2023.

Gegenstand des Unternehmens

Das 1910 gegründete Unternehmen befasst sich mit dem Einzelhandel von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Raumausstattungsartikeln (u.a. Tapeten, Leuchten, Teppiche, Heimtextilien, Elektrowaren, Geschirr). Von den 40 Filialen werden voraussichtlich 23 Standorte geschlossen. Davon betroffen ist auch die Filiale Amstetten mit 66 Mitarbeitern. Die Anzahl der Gläubiger kann aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Bei den Gläubigern handelt es jedenfalls sich im Wesentlichen um Dienstnehmerforderungen, Forderungen der Finanz und Lieferantenforderungen.

Gutscheine und Anzahlungen nicht betroffen

In den angeführten Passiva sind die Gutscheinforderungen sowie von den Kunden geleisteten Anzahlungen nicht enthalten. Laut den vorliegenden Informationen sind die Forderungen der Gutscheingläubiger sowie die bereits von Kunden geleisteten Anzahlungen gesichert und ist daher eine Anmeldung nicht notwendig.

Insolvenzursache laut Schuldnerangaben

Das schuldnerische Unternehmen wurde Ende Mai 2023 von der Signa-Gruppe, die das Schuldnerunternehmen 2018 erworben hat, verkauft. Eine vom neuen Eigentümer Hermann Wieser durchgeführte Analyse der Bilanzzahlen hat gezeigt, dass gravierende Verluste in Millionenhöhe bestehen und das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens nur durch einen restriktiven Sanierungskurs gesichert werden kann. Erste Sanierungsmaßnahmen in Form von Schließungen von 23 Filialstandorten sowie einer Straffung im organisatorischen und logistischen Bereich des Unternehmens wurden schuldnerseits bereits angekündigt. Brigitte Dostal, KSV1870 Leiterin Unternehmensinsolvenzen Wien/NÖ/Bgld erklärt: „Der KSV1870 wird diese Schuldnerangaben sowie die vorgelegten Sanierungsmaßnahmen genauestens überprüfen, um einen weiteren wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Gläubiger zu vermeiden. Zudem geht es auch darum, rasch Lösungen für die rund 1.900 betroffenen Mitarbeiter zu finden, die unverschuldet ihren Job verlieren und deren Existenz nun auf dem Spiel steht.“

Fortbetrieb im Insolvenzverfahren

Wie die Schuldnerfirma in ihrem Antrag auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens angibt, ist der Fortbetrieb von 17 Leiner/kika Filialen beabsichtigt. Der noch zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr das Fortführungskonzept in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf dessen Umsetzbarkeit prüfen, um einen reibungslosen Fortbetrieb während des Insolvenzverfahrens gewährleisten zu können. „Die Sanierung eines Schuldnerunternehmens in Form eines Insolvenzverfahrens ist immer mit drastischen Veränderungen verbunden. Die österreichische Insolvenzordnung bietet jedoch in Form des Sanierungsverfahrens eine ,echte' Chance, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Je früher dieser Schritt gesetzt wird, desto größer auch die Chance auf Erfolg“, so Dostal.

Einzelfall in der Möbelbranche

Aktuell ist davon auszugehen, dass es sich beim Fall Leiner/kika eher um einen Einzelfall innerhalb der Möbelbranche handelt. Aus heutiger Sicht ist laut KSV1870 nicht davon auszugehen, dass es in nächster Zeit zu einer Vielzahl an Insolvenzen innerhalb des Möbelhandels kommen könnte, wie es zuletzt etwa in der Baubranche oder in der Gastronomie war.

Sanierungsplan

Die Schuldnerfirma bietet allen unbesicherten Insolvenzgläubigern eine Quote von 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Dabei handelt es sich vorerst um das gesetzliche Mindestanbot. Dieses Anbot wird vom KSV1870 hinsichtlich der Angemessenheit und Erfüllbarkeit einer strengen Prüfung unterzogen werden. Ab sofort können Gläubigerforderungen (gerichtliche Anmeldefrist wird noch bekannt gegeben) über den KSV1870 per E-Mail ins.forderungen@ksv.at angemeldet werden. 

 


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