Vollspaltenböden: Bauernbund ortet „Unsicherheit bei Schweinebauern“
BEZIRK. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat auf Antrag der burgenländischen Landesregierung die lange Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht gekippt. Tips hat Anton Kasser, Hauptbezirksbauernrats-Obmann des Bauernbundes, um eine Stellungnahme gebeten.

Bereits seit 2023 gilt das Verbot der Betonböden mit Spalten ohne Stroheinstreu für die Schweinezucht. Für bestehende Anlagen wurde aber eine Übergangsfrist bis 2040 fixiert, um den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen.
Diese Übergangsfrist sei zu lange, wie nun der VfGH in seinem Urteil festgestellt hat: Es sei „sachlich nicht gerechtfertigt, bei der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz mit einer Frist von 17 Jahren einseitig auf den Investitionsschutz abzustellen“.
Der VfGH kritisiert zudem, dass „die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gilt, egal wann die Investitionen getätigt worden sind“. Dazu komme, dass Betreiber neuer Anlagen in der Schweinehaltung seit Anfang 2023 wegen des für sie geltenden höheren Standards höhere Kosten hätten als bestehende Betriebe. Damit herrsche ein ungleicher Wettbewerb, der 17 Jahre lang dauern würde.
Planungssicherheit
Für den ÖVP-Landtagsabgeordneten Anton Kasser, Hauptbezirksbauernrats-Obmann des Bauernbundes, stehe die Rechts- und Planungssicherheit der heimischen Bauern im Zentrum. Diese Planungssicherheit sei im Juli 2022 von der Bundesregierung „in einem Schulterschluss mit Branchenvertretern“ mit dem Tierwohl-Paket geschaffen worden.
„Ziel war es, die Tierhaltung in Österreich mit Hausverstand und Augenmaß weiterzuentwickeln“, so Kasser. Zentraler Punkt dieses Tierwohl-Pakets sei das Verbot von Vollspaltenböden bei Schweinen für Um- und Neubauten ab 2023 sowie das endgültige Aus für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in Schweineställen mit Ende 2039 gewesen.
„Unsicherheit und Zukunftsängste“
Die Tatsache, dass der VfGH nun die beschlossene Übergangsfrist gekippt habe, schaffe laut dem Hauptbezirksbauernrats-Obmann „große Unsicherheit und Zukunftsängste bei den Schweinebauern vor Ort“.
Kasser: „Es ist damit den Bauern unklar, wenn sie heute in einen neuen kostspieligen Stallbau investieren, ob die Haltungsstandards bis zum Zeitpunkt, zu dem der Stall abbezahlt ist, überhaupt auch noch gelten. Man muss die Menschen auf dem Weg auch mitnehmen.“
„Wettbewerbsnachteil“
Kasser befürchtet nun einen „wesentlichen Wettbewerbsnachteil“ Österreichs innerhalb der EU, besonders, wenn man auf das Konsumverhalten der Menschen blicke: „Die Marktforschung zeigt, dass die Konsumenten in der Zeit von Teuerung als erstes wieder beim täglichen Lebensmitteleinkauf zu sparen beginnen und mehr auf den Preis statt auf die Herkunft und damit auf die Qualität des Lebensmittels schauen. Wie Zahlen der RollAMA (rollierende Agrarmarktanalyse, an der laufend rund 2.800 österreichische Haushalte teilnehmen) aus dem dritten Quartal 2023 belegen, fließt jeder dritte Euro in ein Aktionsprodukt. (...) Das Problem ist: Die Leute sagen vor dem Geschäft, dass ihnen Qualität wichtig ist, kaufen dann aber Billigware mit unklarer oder ausländischer Herkunft ein. (...) Es ist eine unglaubliche Ressourcenverschwendung, wenn die heimische, hochwertige Ware im Supermarktregal liegen bleibt“, so der Hauptbezirksbauernrats-Obmann.
Blick auf europäischen Markt
Die Bestimmung zur Übergangsfrist im Tierschutzgesetz muss jedenfalls mit 1. Juni 2025 aufgehoben werden. Bis dahin müssen neue Übergangsfristen festgelegt werden. Für Kasser ist hier der Blick auf den gesamteuropäischen Markt wichtig.
„Was nicht passieren darf, ist, dass die Standards in Österreich so hochgeschraubt werden, dass es kein rot-weiß-rotes Schnitzel mehr gibt. Wir haben das bei der Pute gesehen: Als die Standards in Österreich angehoben wurden, ist die Selbstversorgung massiv zurückgegangen; heute kommt gerade einmal jede zweite Pute aus Österreich. Aktuell können wir uns mit Schweinefleisch gerade noch selbst versorgen, für die Zukunft sieht es unter diesen Vorzeichen weniger rosig aus. Klar ist: Lebensmittelimporte erhöhen die Abhängigkeit von anderen Ländern und statt geprüfter und kontrollierter Herkunft und Qualität bekommen die Konsumenten Tierleid am Teller importiert“, meint Kasser.
Laut einer Agrarstrukturerhebung des Jahres 2020 der Statistik Austria betreffend der Verteilung der Schweineplätze nach Haltungsverfahren und Bundesländern entfielen 599.794 Schweineplätze in Niederösterreich auf Vollspaltenböden, 153.916 Plätze auf Teilspaltenböden und 152.365 Plätze auf sonstige Haltungsverfahren.


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