Wahlanfechtung: SPÖ Kematen erhebt schwere Vorwürfe
KEMATEN/YBBS. Die Kematner SPÖ hat das Ergebnis der Gemeinderatswahl in der Marktgemeinde angefochten und erhebt im Zuge dessen schwere Vorwürfe gegen die ÖVP.
Wie die SPÖ in einer Aussendung berichtet, gehe es um „Verstöße gegen die Wahlordnung, Einflussnahme auf Wähler sowie Einschüchterungsversuche gegenüber Zeugen“. „Der aktuelle Wissensstand zeigt, dass der Wahlvorgang in mehreren Fällen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat. Wir sehen es als unsere Pflicht, darauf aufmerksam zu machen und sicherzustellen, dass demokratische Grundsätze eingehalten werden“, so Matthias Fischböck von der SPÖ.
SPÖ: „Kein gültiger Antrag“
So hätten ÖVP-Kandidaten bei Hausbesuchen aktiv Wahlkarten angeboten und Wählern nahegelegt, diese zu nutzen. „Laut Wahlordnung muss der Initiativantrag für eine Wahlkarte aber vom Wähler selbst ausgehen, um politische Einflussnahme zu verhindern“, so Fischböck, der weiter meint: „Noch gravierender ist, dass mehrere Zeugen berichten, dass Wahlkarten ohne gültigen Antrag ausgestellt wurden. Zudem weisen die vorgelegten Dokumente im Zusammenhang mit der Wahlkartenvergabe eine Handschrift auf, die nicht den betroffenen Personen entspricht. (...) Diese Anträge wurden offenbar von jemand anderem ausgefüllt.“
SPÖ: „Keine unbeeinflusste Wahl möglich“
Zudem hätten laut Fischböck Zeugen berichtet, dass sie nicht unbeeinflusst wählen hätten können. Fischböck: „Kandidaten der ÖVP, die ihnen die Wahlkarten gebracht hatten, waren während der Stimmabgabe anwesend – nicht nur das: Ihnen wurde sogar gezeigt, wo sie ankreuzen sollen. (...) Die Zielgruppe scheint weitestgehend eine zu sein, die in irgendeiner Form auf Hilfestellungen durch die Gemeinde angewiesen ist.“
Manche der Menschen hätten laut SPÖ als Zeugen eine eidesstattliche Erklärung abgegeben und seien danach Drohungen per WhatsApp ausgesetzt gewesen.
ÖVP: „Entscheid der Landes-Hauptwahlbehörde abwarten“
Seitens der Gemeinde heißt es, dass VP-Bürgermeisterin Juliana Günther bis zum Entscheid der Landes-Hauptwahlbehörde keine Stellungnahme zum laufenden Verfahren abgeben wolle.
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