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Häuslbauer klagt Baufirma wegen Setzungen und Folgeschäden an Haus und Garage

Thomas Lettner, 21.05.2019 08:00

ASCHBACH. Als Helmut Käfer 2012 auf einer grünen Wiese am Ortsrand von Aschbach mit dem Häuslbauen begann, ahnte er noch nicht, welch große Probleme damit auf ihn zukommen würden.

  1 / 4   Helmut Käfer vor seinem Haus in der Wolfsbacherstraße. 2012 begann der Bau. Im Winter 2013/2014 tauchten in den Wänden der Garage erstmals Risse auf. Foto: Thomas Lettner

„Als beim Ausbaggern der Fundamente nasser Lehm und viel Wasser zutage traten, habe ich den Polier gefragt, ob das normal ist. Dieser antwortete, dass das bei jeder zweiten bis dritten Baustelle in Aschbach der Fall sei“, erzählt Käfer. Ein Statiker der Baufirma, der kurz darauf erschien, habe angeordnet, die Aushubarbeiten fortzuführen und so tief es dem Bagger möglich sei hinunter zu graben, um anschließend die Grube mit Beton auszufüllen.

Messfehler vermutet

Ein Jahr später – der Rohbau des Hauses und der Garage waren bereits fertiggestellt – stellte sich beim Verlegen der Trittschalldämmung heraus, dass die westseitigen Türen zu tief waren. Die darauf folgende Fehlersuche ergab an der Bodenplatte eine circa fünf Zentimeter große Differenz von der Ostseite zur Westseite des Hauses. Man ging dabei von einem Messfehler aus.

Senkungen nach Westen

Im Winter 2013/2014 tauchten in den Wänden der Garage erstmals Risse auf. Käfer kontaktierte daher im Jänner 2014 einen externen Baumeister. Dieser kam zum Ergebnis, dass ein Messfehler ausgeschlossen sei und es zu Setzungen am Gebäude gekommen sein musste. Bei Vermessungen durch einen Geometer stellte man fest, dass sich das Haus und die Garage nach Westen geneigt hatten.

Um- und Rückwidmung

Käfers Baugrund liegt auf einer Wiese, von der das Nachbargrundstück von Bauland in Grünland rückgewidmet wurde. „Das anliegende Grundstück wurde spätestens 1987 in Bauland um- und 2008 wegen der Hochwassergefahr des angrenzenden Baches rückgewidmet“, bestätigt Aschbachs Bürgermeister Martin Schlögelhofer (ÖVP). Dennoch sei es Aufgabe des Bauherrn, zu kontrollieren, auf welchem Grund er baut.

Schlechter Baugrund

Die Hauptverantwortung für die Schäden sieht Käfer nicht bei der Gemeinde, sondern bei der Baufirma, gegen die er bereits drei Gerichtsverfahren am Landesgericht St. Pölten geführt hat. Das Verfahren ist noch laufend. Die Baufirma hat im Sommer 2018 eine Rammkernsondierung durchgeführt, welche ergab, dass es sich um einen sehr schlechten Baugrund handelt und tragfähiger Boden sich erst in einer Tiefe von rund acht Metern befindet.

Bauarbeiten hätten eingestellt werden müssen

Laut einer vom Landesgericht St. Pölten in Auftrag gegebenen Sachverständigen-Gutachtens hätten spätestens bei Hervortreten der Tonschichten und des Grundwassers die Bauarbeiten eingestellt werden müssen. Außerdem hätte sie als Firma mit Ortskenntnissen schon zuvor auf die Notwendigkeit eines Bodengutachtens hinweisen müssen.

Baufirma legte Sanierungskonzept vor

Laut einer Welser Rechtsanwaltsgesellschaft, die die Baufirma in diesem Fall vertritt, hat sich die Baufirma bei der letzten Streitverhandlung im Mai 2018 in dem vom Gericht protokollierten Vergleich zu einer grundbautechnischen Bodenverbesserung zwecks Stabilisierung des Objekts verpflichtet. Zwischen den Parteien sei Übereinkommen dahingehend erzielt worden, dass die Baufirma ein Sanierungskonzept vorlegt, das in weiterer Folge von einem Sachverständigen aus dem Fachgebiet Bodenmechanik und Tiefbau freigegeben werden sollte. Darüber hinaus sollte die Baufirma die Haftung dafür übernehmen, dass durch die Stabilisierungsmaßnahmen in Zukunft die Toleranzen der einschlägigen ÖNORM betreffend Winkelabweichungen eingehalten werden. Ebenso hätte sie die Haftung für etwaige Schäden aus dem Stabilisierungsverfahren übernommen.

Fortsetzungsantrag gestellt

Die Baufirma hat wie oben erwähnt durch ein Vermessungsbüro eine geotechnische Bodenerkundung durchführen lassen und einen renommierten grundbautechnischen Sachverständigen mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts beauftragt. Diese Sanierungsvorschläge wurden im September 2018 mit Angeboten zweier Spezialtiefbauunternehmen an Helmut Käfers Rechtsvertreter übermittelt. Dieser gibt sich mit dem angebotenen Vergleich aber nicht zufrieden. „Ein ehemaliger Sachverständiger des Gerichts hat mir gegenüber Bedenken bezüglich der vorgeschlagenen Lösung geäußert. Weiters ist einem von der Baufirma in Auftrag gegebenen Sanierungs-Gutachten zu entnehmen, dass es zu Schäden in dem darüberliegenden Hochbau kommen kann“, sagt Käfer, der einen Fortsetzungsantrag gestellt hat.


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Ilse
Ilse
28.05.2019 13:03

Schäden an Haus und Garage

Möchte nur einen guten Tipp weitergeben. Hatten einen 65 Tonnen Kamin, der sich senkte. Durch ein spezielles Verfahren wurde der Untergrund stabilisiert, ohne großen Aufwand. Die Homepage der Firma: https://www.uretek.at/ Vielleicht hilft es, viel Erfolg!

Antworten
Dennis
Dennis
28.03.2020 12:07

Bodenverbesserung

Hallo Ilse,
Ist so eine Bodenstabilisierung teuer bzw. mit welchen Kosten sind in etwa zu rechnen?
Viele Grüße
Dennis

n

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