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ASTEN. Es herrscht Uneinigkeit in Asten. Laut Landesrechnungshof (LRH) würde Asten zu viele Abwassergebühren von seinen Bürgern verlangen. Und das bereits seit über zehn Jahren, so Thomas Madler von den Neos. Nun meldet sich Astens Bürgermeister Karl Kollingbaum (SPÖ) zu Wort.

Schluckt der Gulli das Geld? Foto: Wodicka
Schluckt der Gulli das Geld? Foto: Wodicka

Im Zuge einer Initiativprüfung über die Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Oberösterreich, kritisiert der LRH zu hohe Kosten in Asten, die dem Finanzausgleichsgesetz widersprechen würden. „Eine Senkung der Benützungsgebühren scheint aus heutiger Sicht unausweichlich“, ist im Bericht des LRH zu lesen.

Der Ist-Zustand

Laut den Berechnungen des LRH würde den Bürgern in Asten ein Kubikmeter Abwasser 3,57 Euro kosten. Da die tatsächlichen Kosten aber nur 1,30 Euro betragen und somit maximal das Doppelte, also 2,60 Euro, kassiert werden dürfte (wenn der Überschuss für „innere Zusammenhänge“ ausgegeben wird), zahlen die Astener Bürger, laut Berechnung, deutlich zu viel. Den vereinnahmten Gebühren stünden also sehr niedrige Ausgaben für den Betrieb der Abwasserbeseitigung gegenüber, wodurch sich hohe Gewinne für die Gemeinde ergeben.

Stellungnahme des Bürgermeisters Karl Kollingbaum

„Die Darstellung der Gebührenhöhe je Kubikmeter mit 3,57 Euro ist nach Ansicht der Marktgemeinde Asten nicht korrekt. Der verbrauchsabhängige Teil der Gebühr ist mit 2,84 Euro je Kubikmeter Wasserverbrauch und der verbrauchsunabhängige Teil mit 0,73 Euro je Quadratmeter bebauter Fläche festgesetzt. Diese beiden Werte addiert ergeben 3,57 Euro. Hier werden ein Flächenausmaß und ein Volumenausmaß einfach addiert, weshalb das Endergebnis nicht korrekt sein kann“, so Kollingbaum. Außerdem würde es sich bei den tatsächlichen Kosten von 1,30 Euro pro Kubikmeter Wasser lediglich um die Ausgaben der Kläranlage handeln. Kollingbaum weiter: „Wir werden vom Land OÖ seit 2011 jährlich zweimal geprüft, in diesem Zeitraum gab es keinerlei Beanstandungen seitens des Landes.“

Asten arbeitet an Kalkulation

In der Marktgemeinde Asten werden bereits alle Vorarbeiten zur Erstellung einer aussagekräftigen Gebührenkalkulation durchgeführt. Erst nach Vorlage der künftig nachvollziehbaren Berechnungen könne eine Aussage dazu getroffen werden, ob und wie weit eine Überdeckung vorliegt.

Der Landesrechnungshof

„Grundsätzlich ist zu sagen, dass es erst dann völlige Klarheit über das Ausmaß der tatsächlichen Kosten geben wird, wenn eine ordentliche Kalkulation seitens der Gemeinde Asten vorliegt. Diese wurde in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt. Es sind Fehler passiert, die nicht passieren sollten“, sagt Prüfer Thomas Hammer. Dabei sei es nicht unbedingt von Belang, ob das Land OÖ auf zu hohe Gebühren hinweist, denn: „das Land OÖ als Kontrollgremium, informiert alle Gemeinden über die oberste Grenze, die von den Gemeinden behoben werden darf. Man ist also sehr wohl informiert“, so Hammer.

Angekurbelt

Den Stein ins Rollen gebracht hat Neos-Gemeinderat Thomas Madler. „Mein Ziel ist klar: Ich will nicht, dass die Astener Bürger gesetzwidrig zu hohe Gebühren zahlen. Als ich von dem Prüfbericht erfahren habe, war mir klar, dass ich hier Druck aufbauen muss, damit die Fakten auf den Tisch kommen. Was mich wundert ist die Reaktion der Gemeinde. Einerseits sagt sie, dass die Zahlen des LRH nicht stimmen, andererseits sagt sie, es gäbe keine korrekten Zahlen. Sollte man nicht in einer ordentlich geführten Gemeinde zu jedem Zeitpunkt wissen, ob die eigenen Bürgern zu hohe Gebühren bezahlen?“


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