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ATTNANG-PUCHHEIM. Nach der Obduktion der Leiche steht fest, dass kein Fremdverschulden vorliegt.

Symbolfoto: Wodicka
Symbolfoto: Wodicka

Mit schweren Kopfverletzungen war eine Frau tot aufgefunden worden. Das Opfer soll in der Nacht auf Montag aus einem Fenster im dritten Stock eines Mehrparteienwohnhauses in die Tiefe gestürzt sein. Ein Hausbewohner hatte die Frau und einen drüber gebeugten Mann gefunden und die Einsatzkräfte verständigt.

Aufgrund der tödlichen Verletzungen der Frau und der widersprüchlichen Angaben ihres Bekannten zur vorgefundenen Situation hatten die Polizisten den Mann vorübergehend festgenommen. Die von der Staatsanwaltschaft Wels angeordnete Obduktion, die noch am selben Tag durchgeführt wurde, ergab als Todesursache eindeutig ein Sturzgeschehen aus großer Höhe. Spuren von Abwehrverletzungen stellte man an der Leiche keine fest.

Laut Spurensicherung am Tatort stürzte die Frau aus dem obersten Fenster des Stiegenhauses, das heißt aus einer Höhe von rund zwölf Metern. Aufgrund des Obduktionsergebnisses und der durchgeführten Ermittlungen ergab sich kein begründeter Tatverdacht gegen den Mann. Er wurde freigelassen.


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