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Gerstorfer fordert bessere Unterstützung für Gemeinden im Katastrophenfall

Thomas Leitner, 22.11.2019 12:27

BAD ISCHL. Die mehr werdenden Unwetter-Katastrophen stellen zahlreiche Gemeinden vor finanzielle Probleme. Ein neuer Fond soll helfen

Aegidius Exenberger (Bürgermeister Spital am Pyhrn), Birgit Gerstorfer (Sozial-Landesrätin), Peter Ellmer (Bürgermeister Bad Goisern) Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr
Aegidius Exenberger (Bürgermeister Spital am Pyhrn), Birgit Gerstorfer (Sozial-Landesrätin), Peter Ellmer (Bürgermeister Bad Goisern) Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr

Immer mehr Wetterkapriolen und Unwetter-Katastrophen – auch in Folge des Klimawandels – sind in den letzten Jahren zu beobachten und müssen von den Menschen bewältigt werden. Extreme Schneefälle kennzeichneten den letzten Winter in Teilen Oberösterreichs. Manche Regionen unseres Bundeslandes versanken im Schnee. Zahlreiche Straßen waren versperrt und unpassierbar. Einige Gemeinden waren mehrere Tage von den Schneemassen eingeschlossen und von der Außenwelt abgeschnitten. Wegen Schneelasten von mehr als zwei Metern Höhe waren Dächer einsturzgefährdet oder bereits eingebrochen. Das öffentliche Leben in Teilen des Salzkammerguts und des Mühlviertels war im Ausnahmezustand.

Für die Bevölkerung und die Gemeindeverantwortlichen waren es bange Tage. Sie erlebten hautnah die Auswirkungen der immensen Naturkräfte. In den betroffenen Gemeinden konnten nur durch starken Zusammenhalt, gegenseitige Hilfe, viel Unterstützung durch Hilfsorganisationen, Freiwillige und das Bundesheer Menschenleben gerettet sowie Infrastruktur und Gebäude geschützt und erhalten werden.

Letzter Winter war für Bad Goisern hart

Die Leistungsgrenze des Bauhofs wird bei langanhaltendem Schneefall drastisch überschritten. Es gibt einen extremen Materialverschleiß bei Schneeräumgeräten und Maschinen. Dazu kommen häufigere Reparaturkosten. Nicht zu unterschätzen sind eklatante Kosten durch Zukauf von Dienstleistungen von externen Schneeräumern und letztendlich Schneeschäden im Frühling, welche hohe Versicherungskosten verursachen.

Ein halbes Jahr nach den Katastrophen-Ereignissen des heurigen Winters wurde in den Gemeinden abgerechnet: Schäden durch Schneedruck sind bei Privaten und Gemeinden (teilweise) durch private Versicherungen und Zuschüsse nach dem Katastrophenfondsgesetz gedeckt. Aufwendungen der Gemeinden, die über den üblichen Winterdienst hinausgehen, sind jedoch nicht gedeckt: Dabei handelt es sich zum Beispiel um Verschleißmaterial (Schneeketten, Schaufeln, Schneestangen,...), Reparaturen, Treibstoff, Fahrzeugmieten, Verpflegung der Freiwilligen oder Ähnliches. Oftmals summieren sich diese Aufwendungen auf sechsstellige Beträge, die für die Gemeinden schwer aufzubringen sind. Obwohl diese Gemeinden (mit den freiwilligen Helfern) dadurch Schäden am privaten und öffentlichen Eigentum abgewendet oder reduziert haben, stehen dafür keine Mittel aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung. Die Gemeinden bleiben auf ihren Kosten sitzen und stehen mit leeren Händen da. Lediglich Gemeinden, die sich im Härteausgleich befinden, können ihre Mehraufwendungen im Winterdienst anerkannt bekommen und durch Bedarfszuweisungsmittel des Gemeinderessorts abgedeckt bekommen (Abgangsdeckung). Alle anderen Gemeinden müssen das selber tragen, auch jene Gemeinden, die knapp positiv bilanzieren und dadurch möglicherweise ins Minus rutschen.

So betrugen der Mehrwaufwand in der Gemeinde Bad Goisern rund 240.000 Euro, in Spital am Pyhrn waren es 143.000 Euro.

Neuer Fond soll helfen

Ohne bundes- oder landesgesetzliche Regelungen zu verändern, schlägt Landesrätin Birgit Gerstorfer folgende Lösung vor:

  • Es wird in einer eigenen Voranschlagsstelle des Landes ein entsprechender Betrag zur Verfügung gestellt.
  • In einer Richtlinie der Oö. Landesregierung ist die Vergabe der Mittel zu regeln. Diese orientiert sich an den Grundsätzen und Richtlinien für die Gewährung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds gemäß dem Katastrophenfondsgesetz.

Folgende Inhalte sollten sich darin wiederfinden

Arten der Ereignisse, nach denen ein Zuschuss geleistet wird (im Katastrophenfondsgesetz1996 sind in § 3 Z 1 angeführt: Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel)

Art der Aufwendungen, für die ein Zuschuss geleistet wird.

Bereits am 27. November wird erneut ein entsprechender Antrag von Landesrätin Birgit Gerstorfer für eine bessere Unterstützung der Gemeinden im Katastrophenfall im zuständigen Ausschuss des Landtages behandelt. Die Angelegenheit ist dringend, denn wenn heuer keine Entscheidung getroffen wird, werden Gemeinden den Haushalt nicht ausgleichen können und zu sogenannten „Abgangsgemeinden“. Das hat negative Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.


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