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Online Redaktion, 26.03.2025 08:08

EGGELSBERG. (Update) Am Dienstag rückte die Polizei zu einer Hausdurchsuchung in einer „Halal-Metzgerei“ in Eggelsberg aus.

  1 / 2   Die Polizei durchsuchte am Dienstag die Räumlichkeiten des Betriebs in Eggelsberg und Salzburg. (Foto: Pressefoto Scharinger/Daniel Scharinger)

„Es besteht der Verdacht der Tierquälerei in Zusammenhang mit (illegalen) Schächtungen“, sagt Franz-Joseph Zimmer, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Ried. Vorangegangen war der Hausdurchsuchung eine anonyme Anzeige.

Gesetzeslage

Unter Schächten versteht man das betäubungslose Schlachten nach den rituellen Regeln einer Glaubensgemeinschaft. Nach einem Schnitt am Hals lässt man die Tiere ausbluten.

Rituelle Schlachtungen wie das Schächten dürfen in Österreich nur in einer dafür eingerichteten und von der Behörde dafür zugelassenen Schlachtanlage durchgeführt werden. Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies aufgrund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung erteilt hat. Die Tiere müssen unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden. Die Schächtung komplett zu verbieten lässt sich mit der Religionsfreiheit nicht vereinbaren.

Update

„Ausgangspunkt der Ermittlungen waren mehrere Hinweise und Videosequenzen, welche sowohl illegale bzw. nicht fachgerechte Schächtungen und qualvolle Schlachtungen dokumentieren. Den Beweismitteln zufolge besteht der Verdacht, dass durch Firmenverantwortliche bzw. auch illegale Arbeitern vorsätzlich und ohne behördliche Bewilligung bzw. der Anwesenheit eines Tierarztes sowohl Schafe als auch Rinder unter besonders qualvollen Umständen geschächtet wurden, um diese an diversen Verkaufsörtlichkeiten in Verkehr zu setzen. Dafür wurden Schlachtmechanismen bzw. behördliche Vorschreibungen bewusst umgangen, um so eine Nachvollziehbarkeit der betäubungslosen Tötungen zu verschleiern“, berichtet die Polizei.

Beschuldigte verweigerten Aussage

Bei der gerichtlich bewilligte Durchsuchung am Dienstag wurden mehrere Datenträger beschlagnahmt. Zeitgleich erfolgten Kontrollen an weiteren Standorten des Unternehmens. Dabei konnte der genaue Tatort der Tierquälerei-Szenen aus den Videos ermittelt, weitere Beweismittel gesichert und Beschuldigte ausgeforscht werden. Die Beschuldigten verweigerten die Aussage, sie werden unter anderem wegen § 222 StGB (Tierquälerei) angezeigt, für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Update 2

Auch Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) äußerte sich zu dem Fall: „Wer in Österreich lebt, soll auch seinen Glauben ausüben können. Aber das hat unter Einhaltung unserer österreichischen Regeln und Werte zu erfolgen. Wer dagegen verstößt, spürt die Konsequenzen unseres Rechtsstaates.“


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