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Schlägerei am Seefest – drei Männer vor Gericht

Sabrina Lang, 03.02.2015 12:31

Braunau. Ein zu hoher Alkoholpegel ließ bei drei Männern aus dem Bezirk Braunau wohl auch das Aggressivitätspotenzial steigen. Die drei Männer haben im vergangenen Sommer am Seefest in Hagenau massiv gewütet und sich eine Schlägerei mit der Polizei geliefert. Nun mussten sie sich vor dem Landesgericht Ried verantworten.
 

Unter Alkoholeinfluss hatten drei Männer am Seefest Hagenau die Polizei attackiert. *Foto: Wodicka
Unter Alkoholeinfluss hatten drei Männer am Seefest Hagenau die Polizei attackiert. *Foto: Wodicka
Fußtritte gegen die Stirn, Schläge und Bisse mussten die Beamten einstecken nachdem sie versuchten die aufgeheizte Stimmung auf dem Fest in Hagenau zu beruhigen. Es war nicht einfach, die drei Männer in Griff zu bekommen. Einer der Beteiligten, ein mehrmals, einschlägig vorbestrafter 29-Jähriger war besonders aggressiv. Ebenso hätte er laut Aussagen eines Zeugen versucht, nach der Waffe eines Beamten zu greifen. Zu dritt konnten die Polizisten den Mann schließlich zu Boden ringen. Währenddessen klickten bei seinem 28-jährigen Freund die Handschellen, der zuvor die Beamten beschimpfte und sich massiv gegen die Festnahme wehrte. „Ich wollte niemanden verletzen“, erklärt der Angeklagte. „Waren Sie alkoholisch auch so unterwegs wie die anderen beiden?“, fragt der Staatsanwalt. „Ja ziemlich“, sagt der Angeklagte. „Also zu dritt hatten Sie wahrscheinlich zehn Promille“, meint der Staatsanwalt, welcher kritisiert, dass der 28-Jährige im Gegensatz zu seinem 25-jährigen Freund, noch kein Schmerzensgeld geleistet hatte: „Fürs Saufen ist Geld da, aber für die Schadensgutmachung nicht.“ Der besagte 25-Jährige sei bei dem Gefecht einem Polizisten mehrmals gegen den Rücken gesprungen und schließlich mit dem 28-Jährigen geflüchtet. Zuhause hatte er mit einer Flex die Handschellen seines Freundes entfernt. Der 25-Jährige ist geständig und hatte bereits einen Teil Schmerzensgeld bezahlt sowie sich freiwillig an eine Beratungsstelle gewandt. Im Schlussplädoyer meint der Staatsanwalt zum 29-Jährigen: „Der Bogen ist dieses Mal überspannt. Sie sollten im Gefängnis einmal gründlich nachdenken.“ Daraus wurde nichts. Die Richterin verurteilt den 29-Jährigen, noch nicht rechtskräftig, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 2400 Euro. Der 25-Jährige wird rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Eine viermonatige noch nicht rechtskräftige bedingte Haft fasst der 28-Jährige aus. Dazu kommen Schmerzensgelder in unterschiedlicher Höhe.

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