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BEZIRK BRAUNAU/RIED/WELS. Die Staatsanwaltschaft Wels brachte eine Anklage gegen den ehemaligen Bezirkshauptmann von Braunau, Georg Wojak, ein. Laut Wojaks Anwalt müssen noch sechs Anschuldigungen vor Gerichte verhandelt werden.

Georg Wojak Foto: Scharinger
Georg Wojak Foto: Scharinger

Dem ehemaligen Bezirkshauptmann von Braunau, Georg Wojak, wird Amtsmissbrauch, Vorteilsannahme, Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung und Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen.

In puncto Amtsmissbrauch habe er einem alkoholisierten Lenker entgegen den gesetzlichen Bestimmungen den Führerschein nicht für alle Klassen entzogen. Vorteilsannahme wird ihm vorgeworfen, da sein 55. Geburtstag durch eine Bank im Ausmaß von 1.500 Euro finanziert worden sei. Verwaltungsstrafen seien außerdem teilweise aus Verfügungsmitteln der Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise des Sozialhilfeverbands Braunau bezahlt worden. E-Mails mit Informationen, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, sollen zudem an Dritte weitergeleitet worden sein. Einige Faktenkomplexe wurden allerdings mangels Tatnachweisen und Anfangsverdacht eingestellt.

Wojaks bisheriger Anwalt Bruno Binder, der mittlerweile emeritiert ist und den Fall an den Linzer Rechtsanwalt Helmut Blum übergeben hat, erklärt, dass die Staatsanwaltschaft von den ursprünglich 1.181 Anschuldigungen gegen Wojak 1.175 als unbegründet eingestuft habe. Nun müsse das Gericht noch sechs Anschuldigungen beurteilen: „Es geht um fünf für Betroffene übernommene Strafbeträge in der Höhe von insgesamt 286,50 Euro und um den Ankauf von Bier zur Bewirtung einer Bezirksversammlung in der Höhe von 165 Euro“, so Binder. Laut der Staatsanwaltschaft Wels handle es sich bei den 1.175 Anschuldigungen um den Faktenkomplex Dienstfahrten. Für Wojak gilt die Unschuldsvermutung.


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