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Umbau Hitler-Haus: Stadtverein warnt vor weiterer "Bausünde" in der Altstadt (Update 28.6.)

Sabrina Kastenauer, 22.06.2023 11:34

BRAUNAU. Der Stadtverein Braunau stellt sich klar gegen die bestehenden Umbaupläne des Hitler-Hauses in der Salzburger Vorstadt. Das Einreichprojekt sei in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig.

 (Foto: Weihbold)
(Foto: Weihbold)

Von einer zweiten „Bausünde“ in der Braunauer Altstadt spricht der Stadtverein Braunau rund um Obmann Ingo Engel in seiner Stellungnahme. Die vorliegenden Bauplänen würden darauf hinweisen, dass das Gebäude in der Salzburger Vorstadt eine ähnliche Fassade, wie das seit Jahren deswegen kritisierte Braunauer Finanzamt erhalten soll. Auch der neue Bauteil beim Hitler-Haus laufe Gefahr ein solches „Musterbeispiel missverstandener Altstadtpflege“ zu werden.

Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

Neben dem optischen Aspekt sieht der Stadtverein zudem eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, denn der vorliegende Entwurf ignoriere „hemmungslos und ganz offen“ einen Großteil altstadtplanerischer Richtlinien und Methoden und verschwende im Neubauteil Neubauteil wertvollstes Altstadtbauerwartungsland. „Die Braunauer Stadtbewohner, die über die Jahre gemäß den Vorschriften des Bebauungsplanes beziehungsweise dessen Textteil geplant und gebaut haben, werden nicht verstehen, warum für Bundesbauten diese Verordnungen nicht gelten sollen. Eine ‚Aufweichung’ des bisher so vorbildhaften Braunauer Altstadtbewusstseins wird die Folge sein, ganz abgesehen davon, dass Beispielfolgen nicht aufzuhalten sein werden“, warnt Engel.

Der Stadtverein ersucht die für die Stadt Braunau politisch verantwortlichen Personen eindringlich diese Einwände zu unterstützen, damit nicht wieder ein nicht ortsansässiger, für Braunauer Belange unsensibler, Bundesbauträger das unersetzliche Kulturgut „Braunauer Altstadt“ unwiederbringlich schädige.

UPDATE: Stellungnahme seitens der Stadtgemeinde

Die Stadtgemeinde Braunau mit Bürgermeister Johannes Waidbacher (ÖVP) gab in zwischen zum Sachverhalt folgende Stellungnahme ab: „Wie bekannt plant das BM.I am Standort Salzburger Vorstadt 15 durch Umbauten und Neubauten eine Bundespolizeiinspektion, das Bezirkspolizeikommando sowie ein polizeiliches Koordinationszentrum zu errichten. Dieses Projekt wurde im Stadtamt Braunau zur baurechtlichen Bewilligung eingereicht, das entsprechende Bauverfahren läuft. Die Ergebnisse dieses Verfahrens können nicht vorweggenommen werden.

Zu diesem Projekt gab der Stadtverein Braunau eine – auch öffentliche - Stellungnahme ab. Der Stadtverein kommt zur Ansicht, das im Bauverfahren angeführte Einreichprojekt sei in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig. Diese Ansicht kann die Stadt Braunau nicht teilen. Die Stellungnahme des Stadtvereins wurde vom Stadtamt geprüft und im Bauausschuss beraten. Das eingereichte Projekt entspricht in seiner prinzipiellen Ausformung der Altstadtsatzung.

Das eingereichte Projekt entspricht im Wesentlichen dem Entwurf, welcher im sogenannten Architekturwettbewerb 2020 eingereicht, von einer Fachjury bewertet und zum Siegerprojekt gekürt wurde. Die Beurteilung erfolgte u.a. nach städtebaulichen Kriterien. In seiner prinzipiellen Ausformung, speziell der strukturierten Dachlandschaft, entspricht das Projekt der Altstadtsatzung.

Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude wird laut vorliegenden Entwürfen vollständig im Rahmen der Altstadtsatzung und in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt umgestaltet. Das Mittelgebäude wird neu errichtet, hier sind Ausnahmen für die Ausformung der Fenster vorgesehen, was durch den rechtsgültigen Bebauungsplan ermöglicht wird und auch in der Vergangenheit bei Neubauten ähnlich gehandhabt wurde.

Detailfragen wie beispielsweise Material der Fassaden- oder Dachgestaltung werden, wie auch bei anderen Bauvorhaben in Braunau seit Jahrzehnten üblich, im Laufe des Bauvorhabens festgelegt. Hierzu sind vor der tatsächlichen Ausführung Detailpläne und Material- bzw. Farbmuster vorzulegen.“


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