Lebenslange Haft für 36-Jährigen nach Mord an Ehefrau in Neukirchen
NEUKIRCHEN/RIED. Lebenslang lautete das heutige Urteil am Landesgericht Ried für jenen 36-jährigen Neukirchner, der im März dieses Jahres seine 44-jährige Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen ermordet hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach einer Feier war das Ehepaar am 22. März gegen vier Uhr früh nach Hause zurückgekehrt. Es kam zu einem heftigen Streit, in dessen Verlauf der Mann mit einem oder zwei Messern mehrfach auf seine Frau einstach. Die Frau starb an massiver innerer und äußerer Verblutung. Teile der Tat wurden von einer im Wohnzimmer installierten Videokamera aufgezeichnet.
Der Angeklagte, der sich geständig zeigte, gab im Prozess an, sich vom Grinsen seiner Frau provoziert gefühlt zu haben. Auch eine Trennung stand bereits im Raum. Laut psychiatrischem Gutachten war er zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig.
Besondere Brutalität
Der vorsitzende Richter des Geschworenensenats, Andreas Rumplmayr, begründete das Strafmaß mit der besonderen Brutalität der Tat. Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Täters. Erschwerend sei jedoch die Gewalttat gegen eine Angehörige unter Einsatz einer Waffe.
Schmerzensgeld für die Familie
Der Mann muss zudem Schmerzengeld von insgesamt 46.000 Euro an die hinterbliebenen Familienmitglieder zahlen. Jenes für die beiden Kinder der Frau, ein 15-jähriger Sohn und eine 20-jährige Tochter, hat er akzeptiert. Gegen den Anteil für den Bruder hat er Berufung eingelegt. Auch gegen die lebenslange Freiheitsstrafe hat sein Verteidiger Berufung angemeldet.
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