Schlechten „Stoff“ verkauft – Schlägerei im Drogenmilieu
Braunau/Ried. Zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung kam es am 1. Februar in der Stadt Braunau. Drei junge Männer sollen einen Vierten, vermutlich einen Dealer angegriffen und verletzt haben. Das Motiv: er hätte einem der Männer gestrecktes Crystal verkauft.
Die „schlechte“ Qualität seiner Drogenlieferung hätte einen mehrmals vorbestraften 22-Jährigen veranlasst, einem 36-jährigen Mann die Meinung dazu per Faustschlag mitzuteilen. Laut den Aussagen des 22-jährigen Angeklagten und seinen Freunden, die bei dem Angriff dabei gewesen waren, hätte aber der 36-Jährige mit der Schlägerei begonnen. „Er hat mir zuerst einen Faustschlag versetzt. Dann habe ich versucht mich zu wehren, fiel aber zu Boden, da ich auf Drogen war und vier Tage nichts mehr geschlafen hatte“, erklärt der 22-jährige Angeklagte. Laut seinen Freunden hätte der 36-Jährige weiterhin versucht den am Boden liegenden Mann zu attackieren. Daraufhin hätte sich der Freund des 22-Jährigen eingemischt und dem 36-Jährigen einen Schlag versetzt. Laut Aussagen des 36-Jährigen hätte er keinesfalls zuerst zugeschlagen, zudem wäre auch ein Schlagring sowie eine Pistole, mit dieser er bedroht worden war, im Spiel gewesen. Diese Vorwürfe ließen sich allerdings nicht bestätigen. Zudem gab der 36-Jährige an, gar nicht zu wissen, warum er angegriffen wurde. Ein Freund des 36-Jährigen, der währenddessen im Auto wartete und die Auseinandersetzung nur am Rande mitbekam konnte dem Raufhandel schließlich mit „Polizei, Polizei“-Rufen ein Ende setzen. Der 22-jährige Angeklagte, der gerade eine Haftstrafe in der Justizanstalt verbüßt, wurde zu fünf weiteren Monaten Gefängnis verurteilt. Sein Freund, der ebenfalls zugeschlagen hatte, kam mit zwei Monaten bedingter Haft davon. Der dritte Angeklagte wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen, da er nicht direkt in die Schlägerei verwickelt war. Zudem müssen die beiden Verurteilten dem Opfer Schmerzensgeld in der Höhe von 200 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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