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INNVIERTEL. Das Gewaltschutzgesetz gilt in Österreich seit 1997. Für die Leiterin des Frauenhauses Innviertel, Ursula Walli, ist dieses Gesetz auch nach 20 Jahren immer noch ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

Seit 20 Jahren gilt das Gewaltschutzgesetz nun in Österreich. Dieses ermächtigt die Polizei, den Gefährder aus der Wohnung oder dem Haus und der unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und ihm die Rückkehr zu verbieten. Dabei spielt es keine Rolle, von wem die Polizei von der Gefahr informiert wurde – ob es die Betroffenen selbst waren, Nachbarn oder auch die Kinder. Auch die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle, somit kann es sein, dass ein Gewalttäter aus seinem eigenen Haus verwiesen wird. Geschützt sind alle Personen, die im Haushalt wohnen, unabhängig vom Verwandtschafts- oder Beziehungsverhältnis. Das Betretungsverbot gilt zwei Wochen, kann jedoch bis zu einem Jahr verlängert werden, erklärt Ursula Walli, Leiterin des Frauenhauses Innviertel.

Betretungsverbot ersetzt nicht das Frauenhaus

Das Betretungsverbot ersetze aber in keinem Fall das Frauenhaus, erklärt sie: „Es gibt viele Gründe, warum Frauen trotz Betretungsverbot zu uns kommen. Zum einen weil beispielsweise Verwandte des gewaltbereiten Mannes in der Wohnung wohnen, zum anderen weil sich Frauen oft in der Wohnung nicht sicher fühlen.“ Für viele Frauen kann es aber auch ein Zeitgewinn sein, um zu überlegen, wie es weitergehen soll.

Erste Anlaufstelle

Das Frauenhaus Innviertel ist bei Gewalt gegen Frauen und deren Kinder in den Bezirken Braunau, Ried und Schärding die erste Anlaufstelle und bietet auch kostenlose und anonyme Beratungen an. Mehr Infos gibt es unter 07752/71733, office@frauenhaus-innviertel.at oder www.frauenhaus-innviertel.at


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