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„Im Arbeitsrecht ist eine Stunde nicht gleich eine Stunde“

Sabrina Reiter, 19.07.2018 16:07

BRAUNAU. Das Thema Überstunden ist in den Beratungsgesprächen ein wahrer Dauerbrenner, berichtet Stefan Wimmer, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Braunau. Dabei stellt er immer wieder fest: Nur wenige Leute sind darüber gut informiert.

Seit Beginn des Jahres wandten sich 3.175 Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer Braunau, dabei konnte diese bisher mehr als 1,8 Millionen Euro erkämpfen. In vielen Fällen ging es um unbezahlte Mehrarbeits- und Überstunden, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer. „Im Arbeitsrecht ist eine Stunde eben nicht gleich eine Stunde“, erklärt er, auch wenn einige Unternehmen dies offenbar nicht so genau nehmen. Überstunden, für die ein Zuschlag von 50 Prozent gilt, liegen immer dann vor, wenn die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden überschritten wird. Dies gilt übrigens auch für Teilzeitbeschäftigte – bis zu dieser Grenze handelt es sich lediglich um Mehrarbeit, für die ein Zuschlag von 25 Prozent gilt. Nicht als Überstunden gelten außerdem Gleitzeitguthaben und Zeitguthaben, die in die nächste Durchrechnungsperiode übertragen werden können.

Bis zu zehn Überstunden pro Woche

Derzeit sind bis zu zehn Überstunden pro Woche zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf dabei grundsätzlich zehn Stunden nicht überschreiten – viele größere Unternehmen haben bereits Betriebsvereinbarungen mit zwölf Stunden. Und auch wenn eine Überstundenpauschale vereinbart wurde: „Alles, was darüber geht, muss bezahlt werden“, erklärt Wimmer, dies werde aber leider selten gemacht.

Ein Fünftel der Überstunden unbezahlt

Generell bleibe rund ein Fünftel der Überstunden unbezahlt. Oft würden die Arbeitnehmer so lange vertröstet, bis die Ansprüche verfallen sind, weiß Wimmer. Viele Arbeitnehmer trauen sich auch nicht, Überstunden einzufordern, aus Angst, gekündigt zu werden. Insbesondere im Handel werden häufig nur die Öffnungszeiten vom Arbeitgeber als Arbeitszeiten angesehen, doch auch Vor- und Abschlussarbeiten zählen dazu. Manche Unternehmen fälschen laut Wimmer sogar Arbeitszeitaufzeichnungen und häufig werden Überstunden nur eins zu eins, also ohne Zuschläge, abgegolten.


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