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BRAUNAU. Die Arbeiterkammer Braunau hat für einen Arbeitnehmer rund 4.000 Euro erkämpft. Dieser hatte bis zu 130 Überstunden monatlich abgeleistet, die zum Großteil unbezahlt geblieben waren.

Bis zu 130 Überstunden hatte ein Arbeitnehmer jeden Monat unentgeltlich abgeleistet, die Arbeiterkammer klagte einen Teil der Ansprüche erfolgreich ein. Foto: Arbeiterkammer OÖ

Bis zu 130 Überstunden hat ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Braunau jeden Monat bis zu seiner Kündigung unentgeltlich abgeleistet. Im Anschluss wandte er sich an die Arbeiterkammer. Im Anschluss stellte sich heraus, dass er jahrelang nur einen Bruchteil der Überstunden und keine einzige Nachtschichtzulage ausbezahlt bekam. Die Braunauer Arbeiterkammer konnte einen Teil der ausstehenden Ansprüche für den Mann noch sichern und rund 4.000 einklagen. Der große Rest war allerdings bereits verfallen. Acht Jahre lang war der Mann für die Firma tätig, der Lohn blieb für ihn über all die Jahre der gleich, nur die Arbeit wurde immer mehr. Erst als die Arbeiterkammer dem Arbeitgeber mit einer Klage drohte, willigte dieser ein, die noch gültigen Ansprüche ohne Klage nachzuzahlen. Der Sachverhalt ist in seiner Form leider kein Einzelfall. „Die Verfallfristen sind viel zu kurz. Sie gehören endlich abgeschafft“, interveniert AK-Präsident Johann Kalliauer.


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