Brückenstreit: Gericht hob Einbahnregelung auf
Hochburg-ACH/BURGHAUSEN. Um den Verkehr am Stadtplatz von Burghausen zu beruhigen, beschloss die Stadt Anfang 2021, eine Einbahnregelung auf der Salzachbrücke einzuführen. Diese Regelung führte zu einem Fall vor Gericht, wo nun das Urteil gefallen ist.
Ein österreichischer Pendler, der durch die Einbahn auf der Salzachbrücke zwischen Hochburg-Ach und Burghausen beim Heimweg einen Umweg fahren musste, reichte Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Am Dienstag, 29. März fiel nun das Urteil über die Einbahnregelung auf der Brücke. Laut dem Verwaltungsgericht München muss die Einbahnregelung mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.
Verkehrsregelung muss umgehend aufgehoben werden
Das Münchner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die einseitige Verkehrsregelung auf der Brücke umgehend aufgehoben werden muss. Die Stadt Burghausen wurde verpflichtet, die entsprechenden Verkehrsschilder unverzüglich zu entfernen, so das Verwaltungsgericht. Das Gericht teilte mit, dass es Zweifel an der Einhaltung formeller Vorgaben für „Verkehrsversuche“ habe, insbesondere auch wegen der langen Dauer des Versuches, und die Einbahnregelung auf der Salzachbrücke aufgrund dessen abgeschafft werden muss.
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