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Schwerarbeit für Arbeiterin nicht anerkannt: Arbeiterkammer klagte erfolgreich

Sabrina Antlinger, 13.03.2025 11:02

BEZIRK BRAUNAU. 18 Jahre harte körperliche Arbeit und doch keine Anerkennung als Schwerarbeit – das wollte eine Arbeiterin aus dem Bezirk Braunau nicht hinnehmen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verweigerte ihr jegliche Schwerarbeitsmonate, doch mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) klagte sie – und gewann.

AK-Präsident Andreas Stangl freut sich über den Ausgang des Rechtsstreits. (Foto: AK OÖ)
AK-Präsident Andreas Stangl freut sich über den Ausgang des Rechtsstreits. (Foto: AK OÖ)

Zwischen 2005 und 2023 arbeitete die Hilfsarbeiterin in mehreren Drehereien, wo sie täglich schwere Maschinen bediente, Werkstücke von bis zu zehn Kilogramm tragen und schwere Drehspanncontainer manuell bewegen musste – im Sommer oft bei großer Hitze. Trotzdem verweigerte die PVA die Anerkennung ihrer Tätigkeit als Schwerarbeit, da die angeblich erforderliche Kalorienverbrennung nicht erreicht wurde.

Voraussetzung für Schwerarbeit

Die Voraussetzung dafür ist schwere körperliche Arbeit, bei der Frauen an einem achtstündigen Arbeitstag 1.400 kcal und Männer 2.000 kcal verbrennen. Das sei bei der Arbeiterin aus Braunau nicht der Fall, so die Begründung der PVA. Sie sprach der Arbeitnehmerin deshalb keinen einzigen Schwerarbeitsmonat zu.

Gericht gibt Arbeitnehmerin recht

Die AK legte daraufhin Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Gutachten von Sachverständigen belegten klar: Diese Tätigkeit erfüllt die Kriterien für Schwerarbeit. Das Gericht sprach der Arbeiterin rückwirkend 217 Schwerarbeitsmonate zu – ein entscheidender Erfolg für sie und ein wichtiges Urteil für Arbeitnehmer in ähnlich belastenden Berufen.


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