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Mutmaßliche Vergewaltigung: Informationsgespräch für Zeugen sorgt für Aufruhr

Lisa Hackl, 16.03.2021 17:35

BEZIRK EFERDING/WELS. Vor dem Landesgericht Wels wurde der Prozess um den Politiker aus dem Wahlkreis Hausruck fortgesetzt, der wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin vor Gericht steht. Am zweiten Prozesstag sorgte eine weitere Mitarbeiterin der Gemeinde, in der der Angeklagte als Bürgermeister tätig ist, für neue Erkenntnisse. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Der Prozess wird im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wels geführt. Foto: LHackl
Der Prozess wird im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wels geführt. Foto: LHackl

Eine Mitarbeiterin des Gemeindeamtes, auf dem der Beschuldigte tätig ist, wurde am zweiten Prozesstag vernommen. Die Frage von Opferanwalt Clemens Krabatsch, ob es eine Absprache der Mitarbeiter des Gemeindeamtes mit dem Vertreter des Angeklagten Oliver Plöckinger gegeben habe, wurde von der Zeugin bestätigt. Man habe sich im Dezember 2020 in Linz im Büro des Anwalts getroffen. Dabei seien keine inhaltlichen Fragen beantwortet worden, Plöckinger habe den Mitarbeitern lediglich dargelegt, was im Gerichtsverfahren auf sie zukäme und wer ihnen Fragen stellen würde. Keiner der Bediensteten sei laut der Zeugin jemals vor Gericht gewesen. Dem Richter schien auch das Datum der Versammlung zu missfallen: „Damals waren sie noch gar nicht als Zeugin vorgeladen.“ Anwalt Plöckinger stellte klar: Auf Wunsch seines Mandanten habe er ein Informationsgespräch geplant, in dem es zu keinem inhaltlichen Austausch gekommen sei. Er verwehre sich gegen den Vorwurf der Beeinflussung von Zeugen. Den Termin habe er deshalb wahrgenommen, da er in Abstimmung seines Mandanten die Zeugen namhaft gemacht habe. Des Weiteren hätten die Zeugen bereits lange vor diesem Termin ihre Gedanken zum Verfahren zu Papier gebracht. Plöckinger rechnet mit einem weiteren Verhandlungstermin des Verfahrens.

Sachverständiger befragt

Befragt wurde auch der Sachverständige, der ein Taschentuch, das die Klägerin als Beweisstück vorlegte, untersucht hatte. Es seien darauf sowohl Scheidenflüssigkeit der Klägerin als auch Spermienflüssigkeit des Angeklagten zu finden. In welcher Reihenfolge diese Spuren auf das Taschentuch gekommen seien und der Entstehungszeitraum des Beweisstücks lasse sich nicht mehr nachweisen. Wie berichtet, hatte der Angeklagte angegeben, im Gemeindeamt in ein Papiertaschentuch onaniert zu haben und dieses anschließend im Mülleimer entsorgt zu haben. Wie darauf eine weitere DNA-Spur gekommen sei, könne er sich nicht erklären.

Zeugen bestätigen Aussagen

Mehrere, am zweiten Verhandlungstag befragte Zeugen bestätigten, dass die Klägerin gesagt habe, dass der Angeklagte im Fall ihres Jobverlustes mit ihr gehen würde.

Weiterer Gerichtstermin

Ausgewertet werden bis zum nächsten Verhandlungstermin die Handy-Daten und das Auto-Navigationsgerät des Angeklagten. Rechtsanwalt Plöckinger wirft der Ermittlungsbehörde schwere Verfehlungen vor, weil diese Beweise nicht schon früher erhoben wurden. „Damit hätte die Unschuld meines Mandanten früher bewiesen werden können und die Anklage wäre nie erhoben worden“, so der Vertreter. Auf seinen Einspruch im Prozess wies der Richter darauf hin, dass mit der Auswertung der Mobilfunkdaten ein stichfestes Alibi für den Angeklagten entstehen würde. Dieser sei nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt einer der Vergewaltigungen im Urlaub gewesen.

Mandat zurückgelegt

Der Angeklagte selbst legte am Abend nach dem Prozess sein Landtagsmandat vorzeitig zurück. Zuvor hatte er es für 90 Tage ruhend gestellt. Er wolle die damit gewonnene Zeit nutzen, um sich auf die Verhandlung zu konzentrieren. Er wolle für eine vollständige Aufklärung des Falles und den Beweis seiner Unschuld sorgen.


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