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Hilfe und Tipps für Pendler: „Viele Pendler verschenken Geld!“: Pendleraktion von ÖAAB OÖ und OÖVP auch im Bezirk Eferding

Nora Heindl, 29.04.2015 09:20

Gerhard Föger, Mario Hermüller und LAbg. Jürgen Höckner informierten bei der Landesweiten Verteilaktion in Eferding. Foto: Doms
EFERDING. Um die täglichen Anstrengungen der Pendler in den Blickpunkt zu rücken und die breite Unterstützung für deren Anliegen zu unterstreichen, führten der ÖAAB OÖ und die OÖVP in ganz Oberösterreich eine Pendleraktion durch. Dabei wurden auch die Pendler im Bezirk Eferdingüber Steuer- und Fördermöglichkeiten informiert sowie mit einer süßen Stärkung überrascht. „Die Menschen nehmen teils beachtliche Wegstrecken auf sich, um zur Arbeit zu gelangen. Dennoch beantragt nur jeder vierte Pendler die oberösterreichische Fernpendlerbeihilfe. Tausende Arbeitnehmer ,verschenken“ so ihr Geld. Wir sehen es also als unsere Aufgabe, die Pendlerinnen und Pendler mit Informationen und Hilfestellungen zu unterstützen und werden uns auch in Zukunft für Verbesserungen einzusetzen“, erklären LAbg Jürgen Höckner und ÖAAB Bezirksobmann Mario Hermüller.   OÖ. Fernpendlerbeihilfe Um Anspruch auf die OÖ. Fernpendlerhilfe zu haben, ist es egal wo man arbeitet, also ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, und auch ob in ein anderes Bundesland oder sogar ins Ausland gependelt wird ist nicht entscheidend. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein steuerpflichtiges Einkommen von unter 26.000 Euro, mindestens 25 Kilometer Distanz zur Arbeit sowie ein fixer Wohnort in Oberösterreich. Je nach Entfernung können so zwischen 160 und 309 Euro im Jahr gespart werden. Für Jahreskartenbesitzer des OÖ Verkehrsverbundes gibt es 30 Prozent ÖKO-Bonus. Pro Kind mit Familienbeihilfenbezug erhöht sich die Grenze um 2.600 Euro. Anträge können rückwirkend fürs vorangegangene Arbeitsjahr online auf www.ooe-gv.at gestellt werden. Für 2014 endet die Frist am 31. Dezember 2015.   Unterstützung auch für Lehrlinge und Ferialpraktikanten Die oö. Fernpendlerbeihilfe steht Lehrlingen und Ferialpraktikanten auch für einzelne Monate und trotz Freifahrtsmöglichkeit (zum Beispiel mit dem Jugend-Ticket Netz) zu. Der Weg zur Arbeitsstätte oder Berufsschule muss jedoch mindestens 25 Kilometer betragen.   Mit dem Pendlerrechner den Pendlereuro beantragen Seit 2014 ist die Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros nur mehr mit dem Pendlerrechner des Finanzministeriums gestattet. Der Pendlerrechner ermittelt die Länge des Arbeitsweges und ob öffentliche Verkehrsmittel zur angegebenen Arbeitszeit zumutbar sind. Davon leiten sich die genauen Ansprüche des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ab.   Wer sein Pendlerpauschale am Gehaltsweg berücksichtigt haben möchte, muss dem Arbeitgeber eine Abfrage des Pendlerrechners (www.bmf.gv.at/pendlerrechner) übermitteln. Dabei wählt man einen repräsentativen Arbeitstag aus und dabei jene Arbeitszeiten, die überwiegend für sie zutreffen. Bei Gleitzeit kann man Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst festlegen. Es ist auch möglich, Pendlerpauschale und Pendlereuro rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ansprüche ebenfalls mit dem Pendlerrechner zu ermitteln und die Abfrage aufzubewahren ist.   Service-Info: Steuertipps für Pendler Details findet man in der ÖAAB-Service-Broschüre „Steuertipps für Pendler“. Diese ist online auf www.ooe-oeaab.at abrufbar oder telefonisch unter 0732/66 28 51 – 30 zu bestellen. Bei Spezialfragen hilft die ÖAAB-Service-Hotline 0732/66 28 51 – 35 gerne weiter.

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