SCHARTEN. In der Gerichtsverhandlung um Jürgen Höckner steht ein dritter Verhandlungstermin fest. Am 4. Oktober findet der dritte Prozesstag vor dem Landesgericht Wels statt. Für den Schartner Bürgermeister gilt die Unschuldsvermutung.
Höckner steht wegen mehrfacher Vergewaltigung und Belästigung einer Mitarbeiterin vor Gericht. Der Prozess begann im Jänner und wurde aufgrund eines ausstehenden Gutachtens nach dem zweiten Verhandlungstermin vertagt. Höckner kandidiert als Bürgermeister der Gemeinde Scharten, auf sein Landtagsmandat verzichtete er. Eine Verleumdungsklage, die er gegen das Opfer angestrebt hatte, wurde Mitte Juli vom Landesgericht Wels rechtskräftig abgelehnt.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden