2.475.969 Euro erkämpfte die Arbeiterkammer im Bezirk Eferding
EFERDING. Arbeiterkammer-Bezirksleiter von Eferding, Werner Wagnest, präsentierte gemeinsam mit Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl Erfolge des vergangenen Jahres im Bezirk Eferding. Fast 4.000 Menschen wandten sich mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Bezirksstelle.
Auch im Jahr 2022 seien viele Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Verstößen und nicht ausbezahlten Geldansprüchen konfrontiert gewesen, berichtet Präsident Andreas Stangl, der großen Wert auf eine kleinteilige Arbeiterkammer-Struktur mit persönlicher Betreuung in jedem Bezirk legt. „Uns ist es wichtig, vor Ort zu sein, damit die Menschen ihre Anliegen persönlich vortragen können“, betont Stangl und spricht ein klares Bekenntnis zum Weiterführen der vor acht Jahren errichteten Eferdinger Arbeiterkammer-Bezirksstelle aus.
Stolz zeigte sich Stangl über zwei neue finanziellen Dienstleistungen der Arbeiterkammer, einerseits gibt es einen 100-Euro-Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für junge AK-Mitglieder und zum anderen einen Schulbonus im Wert von 100 Euro für alle oberösterreichischen Volks-, Vorschul- und Sonderschulkinder.
Fast 4.000 Menschen haben angefragt
Knapp 4.000 Ratsuchende wandten sich im vergangenen Jahr an die Arbeiterkammer Eferding. Die meisten Beratungen liefen über das Telefon 2.763, der Rest persönlich (964) oder schriftlich (222). Außergerichtlich hat die AK Eferding in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten 187.655 Euro (75 Fälle) an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Vor Gericht waren es 136.595 Euro bei 17 Fällen. Von den insgesamt 92 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (79 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen waren Differenzen bei der Endabrechnung (33), vorenthaltenes Entgelt (24) oder unbegründete Entlassungen (13).
In 62 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Eferding im abgelaufenen Jahr 2.051.599 Euro. Dabei ging es um die Themen Pension, Pflegegeld sowie Rente nach Unfällen. Zusätzlich wurden für Arbeitnehmer aus insolventen Betrieben im Bezirk Eferding 100.121 Euro durchgesetzt. In Summe hat die AK Eferding 2.475.969 Euro an Zahlungen erreicht.
Von 75 bis 53.705 Euro
Neben größeren Beträge erstritten die Eferdinger Rechtsberater auch kleinere. Als Beispiel führt die AK eine Arbeitnehmerin an, der nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Kosten (75 Euro) ihrer Dienstkleidung vom Gehalt abgezogen wurden, obwohl sie diese bereits an Arbeitgeber per Post verschickt hatte. Den höchsten Betrag von insgesamt 53.705 Euro holte die AK Eferding für einen Facharbeiter, bei dem der Arbeitgeber bereits mehr als fünf Monate im Verzug mit der Auszahlung seines Entgelts war. Die Firma, bei der der Mann 20 Jahre beschäftigt war, eröffnete nach der Klage ein Insolvenzverfahren, somit erhielt der Arbeiter offene Zahlungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds.
Fast 7.000 Euro Entgelt nach Auslösung im Krankenstand
Einen weiteren arbeitsrechtlichen Fall, den die AK präsentierte: Eine Arbeitnehmerin eines Handelsunternehmen erkrankte kurz vor Ablauf ihres befristeten Dienstvertrag für längere Zeit. Die Firma meldete die Frau mittels einvernehmlicher Auflösung ab. Doch ihr Krankenstand dauerte über das befristete Datum hinaus. Sie erhielt während dieser Zeit weder die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankenstand noch Krankengeld der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Da der Krankenstand der Frau aber über das Ende der Befristung andauerte, erhielt sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber bis dahin 6.978 Euro Entgelt nachbezahlt.
Ein Fall aus dem Sozialrecht
Wegen einer schweren Herzerkrankung sprach die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einem Angestellten aus dem Bezirk das Reha-Geld zu. Nach zwei Jahren erhielt er jedoch einen Bescheid der PVA, dass ihm das Reha-Geld wieder entzogen werde. Die PVA begründete ihre Vorgangsweise damit, dass sich sein Gesundheitszustand verbessert habe und keine Berufsunfähigkeit mehr vorliege. Der Mann konnte in der AK-Beratung jedoch glaubhaft schildern, dass sich sein Gesundheitszustand sogar verschlechtert hatte. Die AK Eferding reichte deswegen Klage ein. Nach einem neuen Gutachten musste die PVA dem Mann weiterhin das Reha-Geld gewähren.
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