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RE/MAX Vortrag zu Immo-Preisen und Steuerreform

Leserartikel Werner Petermair, 05.10.2015 14:16

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RE/MAX Vortrag zu Immo-Preisen und Steuerreform

Konsequenzen der Steuerreform für alle Verkäufer, Eigentümer & Übergeber

Enns, am 2.10.2015

Abwechslungsreiche 100 Minuten Abend erlebten die Immobilien-interessierten Zuhörer am 1.10. im RE/MAX Büro in Enns. Der Immobilien-Experte Ing. Werner Petermair MBA und Notar Dr. Johann Hofer erklärten in prägnanten Worten die Konsequenzen und Auswirkungen der Steuerreform für Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Vermieter oder Übergeber einer Immobilie. „Die vielen Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, bei der Immobilien-Ertragsteuer (Immo-ESt.), bei den Abschreibungen und möglichen Verteuerungen bei Schenkung oder Erbschaft von Immobilien waren die brennendsten Themen des Abends.

Immo-Markt im Bezirk Linz-Land gewachsen

Immobilien-Experte Ing. Werner Petermair MBA beleuchtete auch den aktuellen Immobilienmarkt in Österreich, in Oberösterreich und im Bezirk Linz-Land: Im ersten Halbjahr 2015 wechselten im Bezirk Linz-Land 308 Wohnungen mit einem Durchschnittspreis von 157.542,- Euro und 108 Einfamilienhäuser im Bezirk kosteten im Schnitt 229.829,- Euro. Die Preise für Wohnungen sind seit Vorjahr um 8,3 % gestiegen. Die Einfamilienhauspreise haben um 7,8 % zugelegt. Die Datenbasis für den RE/MAX ImmoSpiegel kommt aus allen Kaufverträgen des Amtl. Grundbuchs der letzten 5 Jahre.

Die Auswirkungen der Steuerreform und Auswege

Besonders gespannt wurden die geplanten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und der Immobilien-Ertragsteuer aufgenommen: Die Immo-ESt soll dem Vernehmen nach von 25% auf 30% steigen. „Bei der Grunderwerbsteuer wird die Berechnungsbasis umgestellt, vom 3-fachen Einheitswert zum Verkehrswert. Damit kann eine Verbilligung für Objekte unter 250.000,- erfolgen. Für Objekte mit einem höheren Verkehrswert wird“s wahrscheinlich teurer. Im Einzelfall, je nachdem wie hoch der konkrete Einheitswert und der konkrete Verkehrswert der Liegenschaft sind, ist das zu überprüfen“, erklärt Notar Dr. Johann Hofer.

Leider soll das auch für Schenkungen und Erbschaften unter Angehörigen kommen und damit eine Art Erbschaftsteuer darstellen. Auch Ideen dazu wurden aufgezeigt: Eine Schenkung, solange der günstigere Steuertarif noch gilt, mit Wohn- und Fruchtgenussrecht und Veräußerungsverbot für die Nachfolger. Eine andere Überlegung ist ein Verkauf noch zum alten, günstigeren Steuertarif und dann eine einfache Erbschaft in Form von Geld. Für beides benötigt man aber eine gesicherte Wertermittlung – womit sich der Kreis zum Thema Marktsituation und Immobilienwert schließt.


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