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ENNS/ASTEN. Eine geplante Schottergrube auf Ennser Gemeindegebiet, allerdings direkt an der Grenze zu Asten, sorgt bei Bürgermeister Karl Kollingbaum (SPÖ) für Unverständnis.

Symbolfoto: Silver Wings SS/shutterstock.com
Symbolfoto: Silver Wings SS/shutterstock.com

Den Stein ins Rollen gebracht hat die Firma Schneeberger GmbH & CoKG, die um Erteilung der baurechtlichen, wasserrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Genehmigungen für das Vorhaben „Trocken- und Nassbaggerung mit anschließender Wiederbefüllung (Kiesabbau)“ auf Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Enns im Nahbereich zu Asten angesucht hat.

Standort im Detail

Das geplante Abbaugebiet befindet sich nördlich der Westbahnstrecke und der neugeschaffenen Umfahrung Asten-Enns (B 1). Westlich des Abbaugebiets befindet sich der Ipfbach, wobei ein Abbauzeitraum von 20 Jahren sowie zwei Jahre für die Rekultivierung vorgesehen sind.Die Gewinnungsarbeiten und die wesentlichen Transportvorgänge spielen sich nördlich der Hauptverkehrswege der Westbahnstrecke und der Umfahrung Asten-Enns ab. Der Abtransport des Schotters sowie die Ablieferung des Materials zur Wiederbefüllung erfolgt über eine Brücke direkt neben der B 1.

Enns hat mit Schottergrube kein Problem

In einer Stellungnahme an die Firma Schneeberger gab die Stadtgemeinde Enns unter Berücksichtigung dreier Punkte grünes Licht für die geplante Schottergrube; unter anderem, weil die Landes- beziehungsweise Bundesstraßen von Asten für den zusätzlichen LKW-Verkehr genutzt werden. „Natürlich haben wir Verständnis für die Bedenken der Marktgemeinde Asten“, sagt Enns-Bürgermeister Franz Stefan Karlinger (SPÖ) auf Anfrage von Tips, „allerdings können wir nicht sagen, dass wir ein Problem damit haben, weil Asten damit ein Problem hat.“

Betroffen von der geplanten Schottergrube sind allen voran zwei Liegenschaften: der Erlengraben 7 auf Ennser Seite sowie eine Kleingartensiedlung in Asten. Auf beiden Seiten muss der gesetzliche Mindestabstand zur Schottergrube von 300 Meter auf 100 Meter reduziert werden.

Betroffene Liegenschaft: Erlengraben 7

Die betroffene Liegenschaftseigentümerin habe der Firma Schneeberger ihre Zustimmungserklärung, den gesetzlichen Mindestabstand von 300 Meter zwischen Schottergrube und Liegenschaft, auf 100 Meter zu reduzieren, bereits vorgelegt. Die Stadtgemeinde Enns erklärt in einer Stellungnahme, dass sie der Heranrückung zustimmt, sofern geeignete Maßnahmen getroffen werden, dass besagte Liegenschaft nicht mehr belastet wird, als das bei Einhaltung eines Abstandes von 300 Metern der Fall ist.

Betroffene Liegenschaft: Kleingartenfläche in Asten

Zwar gibt die Stadtgemeinde Enns an, dass rechtlich zu prüfen sein wird, ob diese Zustimmung nicht eher von der Marktgemeinde Asten zu geben ist, da sich die Auswirkungen auf eine Dauerkleingartenfläche in Asten beziehen. Dem Heranrücken auf 100 Meter wurde aber auch auf dieser Seite, unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und der erforderlichen Ersatzmaßnahmen zugestimmt.

Wenig Freude in Asten

„Für mich macht die Zustimmung der Stadtgemeinde Enns den Eindruck, als würde man die Nachbargemeinde weniger respektieren als besagte Schotterabbaufirma“, zeigt sich Astens Bürgermeister Karl Kollingbaum (SPÖ) verwundert, weshalb die Marktgemeinde Asten dem Projekt nicht zustimmt. Zum einen würden bereits mehrere Abbaugebiete im Umgebungsbereich des projektierten Planungsraumes bestehen, weshalb es aus Astener Sicht unnötig erscheint, zusätzliche mineralische Rohstoffe abzubauen, da der Bedarf an eben jenen Rohstoffen langfristig gedeckt sei. Des Weiteren würden die Abbaumaßnahmen unzumutbare Belastungen für das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Asten bedeuten, da gemäß des Mineralstoffgesetzes zwar ein Abstand von 300 Meter, in diesem Fall zu einer Kleingartensiedlung, vorgesehen ist, die Projektierung aber darauf abziele, diesen Abstand auf 100 Meter zu reduzieren.

Verkehr führt über Asten

Da die Verkehrsachse über das Gemeindegebiet von Asten führt, ist die Marktgemeinde Asten im betroffenen Bereich vertraglich für die Wartung sowie Erhaltungstätigkeiten der Privatstraße (DOKW-Straße) zuständig und könne aufgrund der Verkehrsbelastungen nicht zustimmen. Aus technischer Sicht sieht es ähnlich aus, da die Aufnahme des LKW-Schwerverkehrs durch den Straßenkörper nicht gesichert sei.

Nicht per se gegen Projekt

„Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Schottergrube, in diesem Fall ist aber der Standort falsch gewählt, weil er sich in einem Naherholungsgebiet befindet in dem unter anderem viele Radfahrer unterwegs sind“, so Kollingbaum weiter, der bereits einen Anwalt beauftragt hat, um die Situation rechtlich zu prüfen.


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