Wegen Mordes verurteilter Landwirt darf auf freien Fuß
KRONSTORF/STEYR. Im Landesgericht Steyr fand das Strafverfahren gegen den Landwirt Florian H. statt, der im April seine Mutter Hildegard H. in Kronstorf durch zwei Schüsse mit einem Kleinkalibergewehr in den Hals- und Kehlkopfbereich vorsätzlich getötet haben soll.
Die Geschworenen sahen es einstimmig als erwiesen an, dass der Betroffene den Mord beging und zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsunfähig war. Das Geschworenengericht sah es auch als erwiesen an, dass der Betroffene zukünftig auf Grund seiner geistigen Abartigkeit höheren Grades mit Strafe bedrohte Handlungen wie jene der Anlasstat begehen könnte. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wird jedoch nicht als notwendig erachtet.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Landwirt darf somit in Freiheit leben, wobei diese nicht auf seinen Bauernhof begrenzt ist. Zehn Jahre bleibt Florian H. unter fachärztlicher und medikamentöser Behandlung und wird von einer Bewährungshilfe begleitet, die ihn aber nicht rund um die Uhr betreut. Hält er sich in den zehn Jahren nicht an die Auflagen oder wird er erneut straffällig, könnte die Entscheidung widerrufen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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