OÖ/NÖ. In Gebieten des Mostviertels, des Traunviertels und des Unteren Mühlviertels ist Vogelgrippe bei Wildvögeln aufgetreten.
Im Gebiet von Enns bis Neustadtl, in den Gemeinden beiderseits der Donau und im Süden bis Seitenstetten gilt stark erhöhtes Vogelgrippe-Risiko. In diesem gelten besondere Biosicherheitsmaßnahmen wie die Stallpflicht.
Wildvögel als auch Hausgeflügel
Die Vogelgrippe betrifft sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände und kann zu großen Verlusten im Tierbestand führen. Um den Geflügelbestand vor der Vogelgrippe bestmöglich zu schützen, wurden vom Gesundheitsministerium Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. In diesen Gebieten gilt Stallhaltungspflicht für Geflügelbetriebe.
Geflügel muss in Stallungen oder in geschlossenen Haltungseinrichtungen gehalten werden, die zumindest oben abgedeckt sind. Für Betriebe oder private Haltungen mit weniger als 50 Stück Geflügel gibt es eine Ausnahme von der Stallhaltepflicht, wenn alle erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Freilandhaltung
Trotz der Stallpflicht dürfen Eier, die aus Legehennenbetrieben stammen, die für die Haltungssysteme „Freilandhaltung“ bzw. „Ökologische Erzeugung“ registriert sind, weiterhin als Eier aus Freilandhaltung bzw. Eier aus Ökologischer Erzeugung vermarktet werden.
Für alle Betriebe gilt, dass das Geflügel vor einer Infektion durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders geschützt werden muss.
Alle betroffenen Gemeinden sowie eine Karte mit dem Risikogebiet findet sich auf der Site der Oberösterreichischen Landesregierung.
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