Landesrätin Haberlander präsentiert das Elternbeitragsmodell
ENNS. Das Land OÖ habe im Bereich Kinderbetreuung die Ausgaben seit 2007 von 89,9 Millionen Euro auf 227,4 Millionen Euro gesteigert. Diese Steigerung zeige, dass das Land OÖ dem Ausbau der Kinderbetreuung enorme Bedeutung beimisst und bereit ist, in diesen Ausbau zu investieren.
Waren 2008 noch rund 49.000 Kinder in Betreuung, ist mittlerweile die 60.000er-Marke überschritten. Es gibt beispielsweise 53 Krabbelgruppen mehr als im Vorjahr. Damit werden in 300 Krabbelstuben oberösterreichweit über 5000 Kinder betreut, im Jahr 2008 waren es nur rund 1400.
Elternbeiträge
Um die Finanzierung dieses stetig wachsenden Angebots für die Familien stabil abzusichern, sei es notwendig, am Nachmittag in Kindergärten Elternbeiträge einzuheben. „Mit der Einführung des Elternbeitrags am Nachmittag entsprechen wir auch einer Forderung des Landesrechnungshofes, der in seinem Prüfbericht im Juli 2017 die Einführung von Elternbeiträgen vorschlägt und eindrücklich fordert, die nachhaltige Finanzierbarkeit des Kinderbetreuungssystems abzusichern. Das ist auch nachvollziehbar, wenn man sich die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre ansieht. Mir ist besonders wichtig, dass wir durch diese Maßnahme am weiteren Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots festhalten können“, so Haberlander.
„Wollen keine Neuverschuldung“
Nur in Wien werde gar kein Elternbeitrag eingehoben und Wien plane 2018 wieder 376 Mio. Neuverschuldung. „Wir haben uns in Oberösterreich ganz bewusst zu einem Kurs in der Finanzpolitik entschieden, der auf dem Prinzip besteht, keine neuen Schulden zu machen. Gerade aus Sicht der Familien halte ich diesen Kurs für sehr gut nachvollziehbar, denn immerhin sind es unsere Kinder und Kindeskinder, die die Schulden zu zahlen hätten, die wir heute machen würden“, so Haberlander.
Viele Befürworter
Die Einführung von Elternbeiträgen bedeute auch ein Gleichziehen mit den Beitragsregelungen in der Krabbelstube, im Hort oder bei der Betreuung durch Tageseltern. Diese Modelle seien allesamt beitragspflichtig, daher äußern auch viele Oberösterreicher Verständnis für die Einführung eines Beitrages im Kindergarten. Es entstehe auch kein Widerspruch zum verpflichtenden Kindergartenjahr, da die dafür erforderlichen Anwesenheitsstunden am Vormittag weiterhin beitragsfrei bleiben.
Elternbeitragsmodell
„Bei der Erarbeitung des Entwurfs war es uns wichtig, auf die jeweilige finanzielle Leistungsfähigkeit einzugehen. Der Elternbeitrag wird daher am Einkommen bemessen. Dies ist ein bewährtes System, das das jeweilige Familieneinkommen berücksichtigt und damit auch eine soziale Staffelung beinhaltet. In besonderen sozialen Härtefällen kann auch ganz auf die Einhebung von Beiträgen verzichtet werden“, so Haberlander. „Es ist uns durch die detaillierten und ausführlichen Berechnungen außerdem gelungen, sowohl mit einem geringeren Einstiegsbetrag als auch mit einem geringeren Höchstbetrag auszukommen, als anfangs avisiert“, sagt Haberlander.
Einführung des Nachmittagsbeitrags: angelehnt an der bestehenden Elternbeitragsverordnung
Für Kinder über 30 Monate wird ein Elternbeitrag am Nachmittag ab 13 Uhr eingeführt:
- Mindestbeitrag 42 Euro für fünf Tage pro Woche im Monat
- Höchstbeitrag 110 Euro für fünf Tage pro Woche im Monat
- Der Höchstbeitrag am Nachmittag ist ein gedeckelter Beitrag und kann nicht weiter erhöht werden
- bemessen wird der Elternbeitrag an drei Prozent des Familieneinkommens
- es wird einen Zwei-Tagestarif (bei 50 Prozent des Fünf-Tagestarifs), einen Drei-Tagestarif (70 Prozent des Fünf-Tagestarifs) und einen Fünf-Tagestarif geben, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern einzugehen. Der geringste Tarif liegt bei 21 Euro pro Monat
Geschwisterabschläge
Es wird die Möglichkeit für Geschwisterabschläge geben:
- bis max. 50 Prozent beim 1. Geschwisterkind
- bis max. 100 Prozent beim 2. Geschwisterkind
- die eingehobenen Elternbeiträge bleiben bei den Gemeinden
- Es besteht die Möglichkeit, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gänzlich von der Einhebung des Beitrages abzusehen
- Gemeinden mit besonders kurzen Öffnungszeiten am Nachmittag erhalten die Möglichkeit, den Beitrag ebenfalls zu reduzieren
- Krabbelstubentarif für Kinder unter 30 Monaten und Hortbeitrag bleiben unberühr
Beitrag nach Familieneinkommen
Bemessungsgrundlage ist das Familieneinkommen. 3 Prozent davon macht der Elternbeitrag aus.Ab einem Familieneinkommen von 1400 Euro wird die Grenze für den Mindestbeitrag überschritten. Ab 3700 Euro Familienkommen wird der Höchsttarif schlagend.
Entscheidung über geringfügige Überschreitungen vor Ort
Die Regelgruppengrößen in Oberösterreich bleiben gleich. Eine Kindergartengruppe dürfe weiterhin regulär 23 Kinder nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen konnte bereits jetzt über die Abteilung Bildung beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In vielen Fällen ist es für Frauen aber wichtig, sehr schnell einen Kindergartenplatz erhalten zu können. Vor allem wenn zum Beispiel rasch ein neuer Job anzutreten ist.
Situation ordentlich bewerten
Um in solchen Fällen die Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung schnell und unkompliziert abwickeln zu können, soll diese Entscheidung in begründeten Einzelfällen in Zukunft vor Ort getroffen werden. „Die Kindergartenleitungen sind in der Lage, gemeinsam mit der Gemeinde die Situation vor Ort ordentlich zu bewerten und dann die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit kann rascher auf besondere Situationen eingegangen werden“, sagt Haberlander. „Es ist ein Schritt in Richtung mehr Steuerkompetenz bei den Gemeinden und ein Schritt in Richtung weniger Regulierung“, so Haberlander weiter.
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26.11.2017 12:30
Kindergarten(straf)steuer
Die ÖVP nennt sich Partei für die Familien, die FPÖ Partei für die kleinen Leute - und dann so etwas. Noch dazu haben beide versprochen: Keine neuen Steuern! Also benennt man es nicht Steuer, sondern Abgabe. Aber Geld ist Geld, gleichgültig wie man es tauft. Kindergärten sind die erste Bildungseinrichtung, sparen bei der Bildung und den Kindern ist der falsche Weg. Noch dazu, wo nicht gespart werden soll, sondern lediglich eine neue Einnahmenquelle erschlossen wird. Hoffentlich erkennen die Menschen nun, welche Parteien für das Abzocken verantwortlich sind. Sozial- und Familienpolitikpolitik sieht anders aus Frau Haberlander, was sie jetzt machen ist zum Schämen! Ingeborg Baumgartner Vorsitzende des Pensionistenverbandes Enns
27.11.2017 09:02
Berechtigt
Sehr geehrte Fr. Baumgartner, gerade sie als Pensionist müssten es genau wissen das es für Kinder am besten zu Hause bei der Familie ist.
Nur leben wir leider heute in einer Freizeitgesellschaft wo es wichtiger ist am Nachmittag im Cafe zu sitzen als sich mit den Kindern zu beschäftigen.
Ich kenne leider genug Eltern die Zuhause sind und die Kinder in der Nachmittagsbetreung haben.