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Forderung nach Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen in der Ennser Innenstadt

Thomas Lettner, 10.11.2020 17:00

ENNS. Für viele Ennser ist der Lkw-Durchzugsverkehr durch die Innenstadt ein Problem. Bürgermeister Franz Stefan Karlinger (SPÖ) sieht das Land Oberösterreich in Handlungspflicht.

Laut dem Land OÖ spielt der Schwerverkehr auf der L568 (Österreichische Romantikstraße) eine untergeordnete Rolle. Foto: Thomas Lettner

„Eigentlich sollte der Schwerverkehr, der sich in Richtung Ennshafen bzw. in Richtung NÖ bewegt, die B1 Umfahrung mit Autobahnabfahrt Enns-West und in weiterer Folge die T-Kreuzung Fabrikstraße benützen. Diese Route erwies sich jedoch leider als völlige Fehlplanung, ist es doch einem Lkw-Fahrer aufgrund des starken Verkehrsaufkommens kaum möglich, den Kreuzungsbereich gefahrlos wieder zu verlassen. Aus diesem Grund bewegt sich der gesamte Schwerverkehr auf der Landesstraße 571 aus Richtung Kronstorf kommend vorbei an der HUAk, Richtung Ennshafen oder Richtung Ennsdorf“, so Karlinger.

Umbau des T-Knotens Fabrikstraße gefordert

Karlinger fordert daher ein Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) auf der L568 zwischen der Ennsbrücke und dem Kreisverkehr mit der L1402 (Kristein), auf der L571 zwischen dem Autobahnanschluss Enns-Ost und dem Forstbergkreisverkehr sowie den raschesten Umbau des T-Knotens Fabrikstraße. Bei einer vom Land durchgeführten Verkehrssystemstudie über die künftige Entwicklung der B1 wurde eine Steigerung des Verkehrsaufkommens bestätigt.

Lkw-Fahrverbot sei nicht zielgerichtet

Aus dem Büro von Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ) heißt es, dass eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2019 für den Durchgangsverkehr an der L568 pro Tag 30 bis 40 lange Lkw pro Richtung und an der L571 maximal 80 lange Lkw ergab. Demgegenüber nutzen die B1 Umfahrung Enns rund 11.600 Kfz pro Werktag bei einem Schwerverkehrsanteil von 28 Prozent, auf der B309 im Bereich der Grünbrücke Metz im Jahresmittel 2018 rund 12.400 Kfz pro Werktag mit einem Schwerverkehrsanteil von 15 Prozent. Daraus lasse sich schließen, dass der Schwerverkehr auf den betroffenen Straßenzügen L568/L571/L1402 im Vergleich zur Umfahrungsstrecke Enns, aber auch im Vergleich zu Straßen der gleichen Kategorie eine untergeordnete Rolle spielt. Ein Lkw-Fahrverbot sei daher nicht zielgerichtet.

Machbarkeitsstudie für neue Auffahrt

Bezüglich einer verbesserten Einbindung der Kristeiner Straße in die B1 gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie, nach welcher eine Bahnunterführung genutzt werden soll. Damit soll ein Beschleunigungsstreifen das Rechtseinbiegen auf die B1 (in Richtung Osten beziehungsweise Niederösterreich) wesentlich erleichtern. Somit würde auch das Linkseinbiegen von der Kristeiner Straße in die B1 entfallen. Als nächster Schritt erfolgt eine Detailplanung.


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