Ennser Immobilientreuhänder schlägt einen Pkw-Stellplatz pro Wohneinheit vor
ENNS. Im Bezirk Linz-Land sind pro Wohneinheit zwei Pkw-Stellplätze vorgeschrieben. Diese sind ein großer Kostenfaktor im Wohnbau und verteuern somit die Kosten für das Wohnen.

„Die demographische Entwicklung zeigt, dass die Menschen immer älter werden. Auch die Singlehaushalte nehmen zu, weshalb die Personenanzahl pro Haushalt sinkt. Gleichzeitig setzen Gemeinden auf den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel, während alternative Transportmöglichkeiten wie Carsharing beliebter werden“, meint Hans Schillinger, Geschäftsführer der Ennser Lauriacum Immobilien GmbH.
Berechnung nach Nutzfläche
Schillinger schlägt daher eine Neubewertung der Parkplätze vor. Für Lagen in Zentrumsnähe bzw. in der Nähe überregionaler Verkehrsmittel sollte lediglich die Errichtung eines Stellplatzes pro Wohneinheit vorgeschrieben werden. Dies entspreche auch der grundsätzlichen Vorgabe laut OÖ Bauordnung. Die Parkplätze könnten alternativ auch anhand der Wohnnutzflächen berechnet werden. „So gibt es in Großstädten wie Wien nur mehr die Vorgabe pro 100 Quadratmeter Wohnfläche einen Pkw-Stellplatz zu errichten. Einen derartigen Trend wird es künftig auch in Zentrumslagen im OÖ Zentralraum geben“, so Schillinger. Eine Reduktion der Stellplatzanforderungen für kleinere Wohnungen – zum Beispiel bis zu 60 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz (darüber hinaus 1,5 Stellplätze) – hält Schillinger als besonders wichtig, da dies bedarfsgerecht sei und eine spürbare Kostenreduktion für die Konsumenten bringe.
Viele auf Auto angewiesen
„Die Diskussion über die Stellplatzanforderungen ist immer im Zusammenhang mit der Entwicklung der individuellen Mobilität und dem Angebot des öffentlichen Verkehrs zu sehen“, meint Vizebürgermeister Christian Deleja-Hotko (SPÖ). Wer nicht gerade in Wien oder Linz wohnt, wo ein dichtes öffentliches Verkehrsnetz vorhanden ist, sei tendenziell stärker auf die Nutzung des Autos angewiesen. Das betreffe auch viele Menschen in Enns. Dort, wo den Bauträgern zu wenige Parkplätze vorgeschrieben werden, komme es zu teils massiven Auswirkungen auf das ganze Wohnumfeld. Auch in Enns gebe es Beispiele, wo Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt und dadurch fallweise wichtige Zufahrtswege für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge versperrt wurden.
Tiefgarage unter Hauptplatz nicht möglich
Eine Veränderung der Stellplatzordnung würde auch dazu führen, dass die Kosten für die Schaffung von ausreichend Parkraum auf die Gemeinde und somit auf den Steuerzahler übertragen werden. Damit würden auch diejenigen zur Kasse gebeten, die kein Auto haben oder auf eigenem Grund Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge geschaffen haben. Ein Parkhaus in der Ennser Innenstadt sei, so Deleja-Hotko, aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich. Auch eine Tiefgarage unter dem Hauptplatz sei baulich nicht möglich und darüber hinaus unfinanzierbar.


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03.04.2021 14:10
Parkplatz in Enns
In Enns benötigt man keinen eigenen Stellplatz, da in ganz Enns das Parken auf öffentlichem Gut geduldet wird (Ausnahme Hauptplatz, dort wird gestraft). Dank der Gemeine und Polizei